Sachverhalt:
Mit Gründung des Zweckverbandes Am Sandberg
wurden die Aufwandsentschädigungen für die Gemeindewehrführung, Gerätewart/in
und Jugendfeuerwehrwart/in seit dem 01.01.2016 in der Entschädigungssatzung des
Zweckverbandes Am Sandberg neu geregelt.
Aufgrund dessen ist der § 9 der
Entschädigungssatzung der Gemeinde Wisch ersatzlos zu streichen. Der § 9 Abs. 1
bis 4 hat bisher die Entschädigungen für die Freiwillige Feuerwehr Wisch
geregelt.
Anlagenverzeichnis:
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Satzung
zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wisch über die Entschädigung der in
der Gemeinde Wisch tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich
tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wisch beschließt die
Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wisch über die Entschädigung
der in der Gemeinde Wisch tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie
ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)