Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet "nördlich der Straße Bramhorst, westlich des Hochhauses Holm und südöstlich des Kapellenweg"
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/112/2016
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.02.2016 die Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 beschlossen. Das Planverfahren ist nach § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchzuführen.

 

Beim Planbereich handelt es sich um die ehemalige Gasstation am Hochhaus Holm. Diese Gasstation wird seit langem nicht mehr benötigt, sodass die Fläche nunmehr parzelliert, erschlossen und für eine Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden soll. Die Art der Nutzung soll dabei als allgemeines Wohngebiet in Anlehnung an das Wohngebiet „Bramhorst“ festgesetzt werden.

 

In der Sitzung des Planungsausschusses am 19.07.2016 wurden die Planinhalte vom Planungsbüro vorgestellt. Es wurde das Konzept der Variante 1 mit der Maßgabe beschlossen, dass die Firstrichtung für die in der Mitte liegenden Grundstücke nicht zwingend festgesetzt werden soll. Die entsprechend überarbeiteten Planunterlagen sollten nunmehr beschlossen und zur Offenlegung bestimmt werden. 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Satz Planunterlagen


Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet „nördlich der Straße Bramhorst, westlich des Hochhauses Holm und südöstlich des Kapellenweg“ zu und bestimmt diesen zur öffentlichen Auslegung. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.