Betreff
Weihnachtsferienbetreuung im Hort des Schulverbandes Probstei
Vorlage
SV/BV/017/2016
Aktenzeichen
III.4-2112.24
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Elternvertretung des Hortes hat beantragt, in den Weihnachtsferien eine Woche Ferienbetreuung in Hort und SB einzurichten. Aus der Bedarfsabfrage ergibt sich ein Bedarf für 2 Gruppen mit einer Betreuungszeit von 7:00 bis 17:00 Uhr. Der Fachkräfteschlüssel ist 1,5. Um dieses Angebot zu ermöglichen, müssen 100 Personalstunden für Fachkräfte mit der Qualifikation einer Erzieherin / eines Erziehers und 50 Personalstunden mit der Qualifikation einer soz. päd. Assistentin / eines soz. päd. Assistenten zusätzlich finanziert werden. Die Kosten hierfür betragen ca. 3.300,00 €.

 

Erhebt man für diese Leistung eine Gebühr von einem Drittel der Kosten, ergibt sich bei 30 Plätzen ein Betrag von gerundet 36,70 € pro Kind. Durch den Schulverband wären, eine Vollbelegung unterstellt, mithin 2.200,00 € jährlich zusätzlich zu finanzieren.

 

Ergibt sich ein Bedarf von mehr als 30 Plätzen, wären eine oder mehrere weitere Gruppen einzurichten. Die Aufwendungen und die Einnahmen würden sich entsprechend erhöhen. Um eine Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, kann die Einrichtung weiterer Gruppen von einer Mindestzahl verbindlicher Anmeldungen abhängig gemacht werden.

 

Eine entsprechende Satzungsänderung wäre notwendig, diese ist als Entwurf in der Anlage dargestellt.

 

Für die personelle Umsetzung dieses Angebotes wären ggf. die Arbeitszeiten von in der Einrichtung tätigen Teilzeitkräften zu erhöhen und zwar bei einer Fachkräfte mit der Qualifikation einer Erzieherin / eines Erziehers um 2 Wochenstunden und bei einer Fachkraft mit der Qualifikation einer soz. päd. Assistentin / eines soz. päd. Assistenten um 1 Wochenstunde. (100 Std. bzw. 50 Std / 52 Wochen).

 

Aus organisatorischen Gründen ist eine Umsetzung dieses Zusatzangebotes erst in den Weihnachtsferien 2017/18 möglich.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Betreuungsangebote an den Grundschulen des Schulverbandes Probstei (Benutzungs- und Gebührensatzung Schülerbetreuung und Hort)

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Im Hort des Schulverbandes wird ab 01.01.2017 in den Weihnachtsferien eine Ferienbetreuung in der Zeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit einer Kapazität von 2 Hortgruppen eingerichtet.
  2. Die Satzung über die Benutzung der Betreuungsangebote an den Grundschulen des Schulverbandes Probstei wird entsprechend des vorliegenden Entwurfs geändert.
  3. Die finanziellen und stellenplanmäßigen Voraussetzungen sind mit dem Haushalts- und Stellenplan 2017 zu schaffen.
  4. Für die personelle Umsetzung dieses Angebotes sind die Arbeitszeiten von in der Einrichtung tätigen Teilzeitkräften zu erhöhen und zwar bei einer Fachkräfte mit der Qualifikation einer Erzieherin / eines Erziehers um 2 Wochenstunden und bei einer Fachkraft mit der Qualifikation einer soz. päd. Assistentin / eines soz. päd. Assistenten um 1 Wochenstunde.