Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2017 der
Gemeinde Stein mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.517.200 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 64.200 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Zur Finanzierung der Investitionen des
Vermögenshaushaltes ist planerisch eine Kreditaufnahme von 11.400 €
erforderlich, da andernfalls ein Ausgleich des Vermögenshaushaltes nicht
möglich wäre. § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung beinhaltet eine dementsprechende
Festsetzung.
Als Beschlussempfehlung werden die Hebesätze
für die Realsteuern im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen:
370 % für die Grundsteuer A (alt: 350 %), 390 % für die Grundsteuer B (alt: 350
%) sowie 390 % für die Gewerbesteuer (alt: 380 %). Ohne diese Anhebung der
Steuersätze wäre ein Haushaltsausgleich nicht möglich gewesen.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
UAB 0500: Standesamt/ Hochzeiten am Strand
Der UAB 0500 ist neu eingerichtet worden.
Bislang waren die Einnahmen und Ausgaben für die Hochzeiten am Strand unter dem
Unterabschnitt 7900 Tourismus veranschlagt worden.
UAB 1100: Allgemeine gemeindliche
Ordnungsaufgaben:
Auch der Unterabschnitt 1100 wurde neu
eingerichtet. Hier werden jetzt die Einnahmen aus Parkplatzgebühren
veranschlagt. Hintergrund sind die neuen Bestimmungen des § 2 b
Umsatzsteuergesetz. Es unterstreicht, dass die Gemeinde nach
öffentlich-rechtlichen Vorschriften und somit hoheitlich tätig wird.
UAB 4640: Kindergarten:
Das bisher erwartete Gebührenaufkommen von
70.000 € wird nach derzeitigen Kenntnissen nicht zu erreichen sein, da
Randbetreuungszeiten nicht vollständig genutzt werden. Eine volle Auslastung
der Kindertagesstätte liegt derzeit nur in den Kernbetreuungszeiten vor.
Die Kindertagesstätte wird hauptsächlich
durch Kinder aus der Gemeinde Stein besucht. Insofern gehen die Einnahmen von
Umlandgemeinden erheblich zurück.
UAB 6700: Straßenbeleuchtung:
Durch die Umstellung auf LED-Technik werden
erhebliche Einsparungen bei den Stromkosten erwartet. Unter der Haushaltsstelle
6700.57000 ist dieses entsprechend berücksichtigt worden.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:
Die nach wie vor gute wirtschaftliche
Gesamtsituation lässt höhere Einnahmen aus Einkommensteueranteilen und
Schlüsselzuweisungen für das Haushaltsjahr 2017 erwarten.
Gleichwohl führen höhere Steuereinnahmen zu
höheren Umlageverpflichtungen. Entsprechend wurden die Haushaltsansätze der
Kreis- und Amtsumlage nach oben angepasst.
Als Beschlussempfehlung wurden die Hebesätze
der Grundsteuer A und B, sowie der Gewerbesteuer erhöht. Nur dadurch war ein
Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushaltes darstellbar.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände weist
der Verwaltungshaushalt einen freien Finanzspielraum von 11.600 € aus.
Im Vermögenshaushalt
sind für weiteren Erneuerungs-/Ergänzungsbedarf der Feuerwehr 9.000 €
veranschlagt.
Für die Sanierung der Mole sind 14.000 €
etatisiert.
Da eine allgemeine Rücklage nicht mehr
vorhanden ist und der freie Finanzspielraum zur Finanzierung der Ausgaben des
Vermögenshaushaltes nicht ausreicht, muss der Restbetrag von 11.400 € durch
einen Kredit gegenfinanziert werden.
Beschlussvorschlag
für den Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan und den
Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu
beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Hauptausschusses
beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2017 mit dem
Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.