Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Stein
Vorlage
STEIN/BV/017/2016
Aktenzeichen
II.910.02.18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde Stein mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.517.200 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 64.200 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Zur Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushaltes ist planerisch eine Kreditaufnahme von 11.400 € erforderlich, da andernfalls ein Ausgleich des Vermögenshaushaltes nicht möglich wäre. § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung beinhaltet eine dementsprechende Festsetzung.

 

Als Beschlussempfehlung werden die Hebesätze für die Realsteuern im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer A (alt: 350 %), 390 % für die Grundsteuer B (alt: 350 %) sowie 390 % für die Gewerbesteuer (alt: 380 %). Ohne diese Anhebung der Steuersätze wäre ein Haushaltsausgleich nicht möglich gewesen.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 0500: Standesamt/ Hochzeiten am Strand

Der UAB 0500 ist neu eingerichtet worden. Bislang waren die Einnahmen und Ausgaben für die Hochzeiten am Strand unter dem Unterabschnitt 7900 Tourismus veranschlagt worden.

 

UAB 1100: Allgemeine gemeindliche Ordnungsaufgaben:

Auch der Unterabschnitt 1100 wurde neu eingerichtet. Hier werden jetzt die Einnahmen aus Parkplatzgebühren veranschlagt. Hintergrund sind die neuen Bestimmungen des § 2 b Umsatzsteuergesetz. Es unterstreicht, dass die Gemeinde nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und somit hoheitlich tätig wird.

 

UAB 4640: Kindergarten:

Das bisher erwartete Gebührenaufkommen von 70.000 € wird nach derzeitigen Kenntnissen nicht zu erreichen sein, da Randbetreuungszeiten nicht vollständig genutzt werden. Eine volle Auslastung der Kindertagesstätte liegt derzeit nur in den Kernbetreuungszeiten vor.

Die Kindertagesstätte wird hauptsächlich durch Kinder aus der Gemeinde Stein besucht. Insofern gehen die Einnahmen von Umlandgemeinden erheblich zurück.

 

UAB 6700: Straßenbeleuchtung:

Durch die Umstellung auf LED-Technik werden erhebliche Einsparungen bei den Stromkosten erwartet. Unter der Haushaltsstelle 6700.57000 ist dieses entsprechend berücksichtigt worden.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

Die nach wie vor gute wirtschaftliche Gesamtsituation lässt höhere Einnahmen aus Einkommensteueranteilen und Schlüsselzuweisungen für das Haushaltsjahr 2017 erwarten.

 

Gleichwohl führen höhere Steuereinnahmen zu höheren Umlageverpflichtungen. Entsprechend wurden die Haushaltsansätze der Kreis- und Amtsumlage nach oben angepasst.

 

Als Beschlussempfehlung wurden die Hebesätze der Grundsteuer A und B, sowie der Gewerbesteuer erhöht. Nur dadurch war ein Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushaltes darstellbar.

 

Unter Berücksichtigung dieser Umstände weist der Verwaltungshaushalt einen freien Finanzspielraum von 11.600 € aus.

 

 

Im Vermögenshaushalt sind für weiteren Erneuerungs-/Ergänzungsbedarf der Feuerwehr 9.000 € veranschlagt.

Für die Sanierung der Mole sind 14.000 € etatisiert.

 

Da eine allgemeine Rücklage nicht mehr vorhanden ist und der freie Finanzspielraum zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes nicht ausreicht, muss der Restbetrag von 11.400 € durch einen Kredit gegenfinanziert werden.

 

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.