Betreff
1. Nachtragshaushalt 2016 der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/106/2016
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der 1. Nachtragshaushalt 2016 der Gemeinde Schönberg zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach der 1. Nachtragshaushaltssatzung vermindern sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 8.000,-- EUR (von bisher 9.457.200,-- EUR auf nunmehr 9.449.200,-- EUR. Das Volumen des Vermögenshaushaltes erhöht sich dagegen um 508.600,-- EUR (auf dann 2.680.500,-- EUR), wobei zugleich der Gesamtbetrag der Kredite um 279.000,-- EUR (auf 11.177.000,-- EUR) und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um 42.600,-- EUR (auf 233.900,-- EUR) ansteigt.

 

Im Verwaltungshaushalt kann erfreulicherweise der Planansatz für die Gewerbesteuererträge um 65.000,-- EUR angehoben werden. Im Hinblick auf eine Rückzahlung, die die Gemeinde aus der Abrechnung des Gewerbesteueraufkommens vom IV. Quartal 2015 erwartungsgemäß noch erhalten hat, kann gleichzeitig die Mittelbereitstellung bei der betreffenden Umlagen-Haushaltsstelle (HHST) 9000.81000 um 8.000,-- EUR reduziert werden (vgl. Seite 1 des Nachtragshaushaltsplanes). Insofern verbessert sich die Haushaltssituation im Verwaltungshaushalt gegenüber der Ursprungsplanung um insgesamt 73.000,-- EUR. Dementsprechend kann die stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt um eben diese Summe gekürzt werden, so dass nun im Jahr 2016 Kapitalrückflüsse und Verkaufserlöse nur noch in Höhe von 186.100,-- EUR zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes eingesetzt werden müssen (siehe Seite 3).

 

Im Vermögenshaushalt berücksichtigt der vorliegende Nachtrag auf der Ausgabenseite folgende Nachveranschlagungen:

 

Betrag

Verwendungszweck

Seite

 

+   13.100,-- EUR

 

Mehrkosten für Gerätebeschaffungen der Feuerwehr im Zusammenhang mit der Einführung des Digitalfunks,

 

5

 

+   49.000,-- EUR

 

höhere Mittelbereitstellung bei der Ortsbauplanung (u.a. anlässlich der Bebauungspläne Nr. 54 a, 56 und 62),

 

7

 

+ 104.800,-- EUR

 

für den systemgerechten Umbau von 2 Bushaltestellen lt. Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.07.2016,

 

8

 

+     6.000,-- EUR

 

wegen erhöhtem Sanierungsbedarf im Bereich der Gräben,

 

10

 

+   27.100,-- EUR

 

Anpassung des Planansatzes für Anzahlung und Leasingraten im Zusammenhang mit der Beschaffung des neuen Holder für den Bauhof,

 

11

 

+ 171.000,-- EUR

 

Restfinanzierung der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am neuen Bauhof (incl. Salzlagerschuppen),

 

11

 

+   68.600,-- EUR

 

für die anteilige Weiterleitung von Verkaufserlösen aus Gewerbegrundstücken an die Landgesellschaft Schleswig-Holstein im Rahmen des bestehenden Treuhandvertrages,

 

13

 

+ 142.000,-- EUR

 

Restfinanzierung der neugestalteten Fußgängerzone nach den von der Gemeindevertretung beschlossenen Auftragsvergaben,

 

15

 

   73.000,-- EUR

 

verminderte Zuführung an den Verwaltungshaushalt angesichts der eingangs erläuterten Verbesserungen in jenem Teil des Etats.

 

16

 

+ 508.600,-- EUR

 

 

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Zugleich können im Vermögenshaushalt aber auch Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 229.600,-- EUR verzeichnet werden, und zwar eine Kreiszuwendung lt. Bewilligungsbescheid vom 08.08.2016 für den systemgerechten Umbau von 2 Bushaltestellen (32.800,-- EUR, Seite 8), ein Verkaufserlös für den alten Holder des Bauhofes (14.500,-- EUR, Seite 11) sowie Erlöse aus der Veräußerung von Gewerbegrundstücken (182.300,-- EUR, Seite 13). Mithin verblieb noch ein Deckungsbedarf für den Differenzbetrag von 279.000,-- EUR (508.600,-- EUR ./. 229.600,-- EUR). Um diese 279.000,-- EUR musste letztlich – in Ermangelung anderweitiger Finanzierungsalternativen – der Gesamtbetrag der Kredite erhöht werden (und zwar von bisher 898.000,-- EUR auf nunmehr 1.177.000,-- EUR).

 

Zudem war bei HHST 1300.93510 noch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 42.600,-- EUR einzustellen (vgl. Seite 5); Es handelt sich hierbei um die Restfinanzierungssumme bei der Beschaffung des neuen ELW für die Feuerwehr lt. Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.07.2016.

 

Der vorliegende Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes entspricht damit im Wesentlichen dem Bericht über den Ablauf des Haushaltsjahres 2016, der bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.09.2016 gegeben worden war (vgl. diesbezüglich auch die Verwaltungsvorlage SCHÖN/IV/091/2016).

 

Soweit sich 2016 noch weitere Planabweichungen ergeben sollten, die in dem vorliegenden Zahlenwerk nicht erfasst sind, kann nach heutigem Sachstand aber davon ausgegangen werden, dass sich solche Ergebnisverschlechterungen bei einzelnen Haushaltsstellen dann noch durch mindestens gleichhohe Mehreinnahmen oder anderweitige Einsparungen kompensieren ließen. Mithin bleibt abschließend festzustellen, dass der Haushaltsausgleich durch dem Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung sichergestellt wäre.


Anlagenverzeichnis:

 

1. Nachtragshaushalt 2016


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen gemäß Entwurf zu beschließen.