Sachverhalt:
Der Mietvertrag der Gemeinde für den Raum in der
Scheune in Pülsen, Zum Bisterfeld 3, wurde von den neuen Besitzern zum
31.12.2016 gekündigt. In dieser Scheune
befindet sich der Bauhof der Gemeinde und Material, das für kulturelle
Veranstaltungen genutzt wird. Auch Material der FF ist dort untergebracht.
Bis heute wurden alle möglichen Objekte zur
Anmietung untersucht. Mit den eventuellen Vermietern wurde gesprochen. Es ergab
sich jedoch keine Anmietmöglichkeit. Aus Kostengründen und als Alternative für
eine Unterbringung des Materials und des Bauhofes hatte der Bauausschuss dann
den Kauf zweier gebrauchter Seecontainer vorgeschlagen. Nach intensiver Suche
nach einem möglichen Standort für die Container wurde zunächst eine Aufstellung
auf der Gemeindefläche seitwärts hinter dem Schießstand in Betracht gezogen.
Für diese Aufstellung war eine Baugenehmigung erforderlich. Den entsprechenden
Antrag stellte der Bgm Ende Juni beim
Bauamt Probstei. Nach vielen Klärungen informierte das Bauamt den Bgm Anfang
Oktober, dass es keine Baugenehmigung für die Aufstellung am Schiessstand geben
wird. Begründet wurde dies mit dem Aussenbereich und der zu dichten Lage an der Mühlenau.
Weitere Nachfragen bei allen Landeigentümern in der
Gemeinde, bei denen eine Aufstellung möglich wäre, führten zu keinem Ergebnis.
Die einzige Fläche, bei der eine Baugenehmigung nach Aussage des Bauamtes zu
90% möglich wäre, ist ein Teil der Wiesenfläche (hinter der Kastanie) oberhalb
des Servicepointes. Keine schöne - aber eine weitere Alternative gibt es zur
Zeit nicht. Diese Alternative würde
auch nur vorübergehend sein, für eine Zeit von 2-3 Jahren.
Spekulationen um ein mögliches Hinausschieben des
Kündigungstermins und damit eine spätere Räumung der Scheune zu erreichen,
würden aber auch zu keiner besseren Lösung zur Unterbringung des Bauhofes
führen.
Die Container (in dunkelgrüner Farbe) können auf
der Wiese hindernisfrei aufgestellt werden, ohne dass die Stellfläche (fester
Boden, Gehwegplatten) noch besonders vorbereitet werden muss. Die Container, zu
einem Preis pro Stück von ca. 800,00 €, besitzen schon interne Stromleitungen.
Ein Anschluss kann über eine flexible Stromleitung vom Servicepoint aus,
erfolgen. Dort ist auch ein Wasseranschluss.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung von zwei Containern auf der Wiese oberhalb vom Servicepoint. Die Aufstellung soll nur vorübergehend erfolgen, Zeitraum 2-3 Jahre. Während dieser Zeit soll der Bauausschuss eine geeignete dauerhafte Baulösung in Form z.B. eines größeren Schuppens, einer Garage oä. erarbeiten. Findet sich während dieser Zeit ein kostengünstiges und geeignetes Mietobjekt, ist dieses einer Baulösung vorzuziehen. Der Beschluss ist nur wirksam bei vorliegender Baugenehmigung.