Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2017 der
Gemeinde Fahren mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 224.500 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 40.500 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 350 % für die Grundsteuer
A, 370 % für die Grundsteuer B sowie 350 % für die Gewerbesteuer; Diese
Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2016 nicht verändern.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
UAB 4640: Kindergärten
Die Gesamtausgaben für den Unterabschnitt 4640:
Kindergärten belaufen sich auf 25.000 € und gehen im Vergleich zum Vorjahr um 5.000
€ zurück. Die Haushaltsansätze sind unter Berücksichtigung der tatsächlichen
Ausgaben des Vorjahres festgesetzt worden. Die genaue Abrechnung für das
Haushaltsjahr 2016 steht allerdings noch aus. Insofern können sich in diesem
Bereich durchaus noch Veränderungen ergeben.
In den Gesamtausgaben des Jahres 2016 von
30.000 € waren Nachzahlungsbeträge des Jahres 2015 enthalten. Insofern scheint
der gewählte Haushaltsansatz von 25.000 € auskömmlich zu sein.
UAB 6300: Gemeindestraßen
Gem. Beschluss der Verbandsversammlung wird
der Beitrag für den Schwarzdeckenunterhaltungsverband Plön ab 01.01.2017 von
0,25 €/m² um 0,05 € /m² auf 0,30 €/m² steigen. Bei einer Gesamtstraßenfläche
von 23.401 m² macht dieses eine jährliche Mehrbelastung von rund 1.200 € aus.
Für das Jahr 2018 und 2019 wird der Beitrag nochmals um jeweils 0,05 € erhöht.
Aufgrund der Beschlussempfehlung des
Finanzausschusses wurde der Ansatz bei der Haushaltsstelle 6300.51000:
Straßenunterhaltung auf 4.000 € erhöht.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen
Aufgrund der sehr hohen
Gewerbesteuereinnahmen im Haushaltsjahr 2016 werden die Einnahmen aus
Schlüsselzuweisungen für das Haushaltsjahr 2017 erheblich zurückgehen (- 21.000
€). Gleichzeitig steigen die Umlageverpflichtungen für die Kreis- und
Amtsumlage.
Unterm Strich weist der Unterabschnitt 9000
im Vergleich zum Vorjahr geringere Finanzmittel von rund 67.000 € aus.
Der Verwaltungshaushalt der Gemeinde Fahren
für das Haushaltsjahr 2017 weist daher keinen freien Finanzspielraum aus. Er
kann nur durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt und somit aus
Rücklagemitteln in Höhe von 25.900 € ausgeglichen werden.
Im Vermögenshaushalt
sind 2.000 € für die Anschaffung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr, 500 €
für Investitionen im Klärwerk sowie weitere 500 € für einen neuen
Geschirrspüler im Dorfgemeinschaftshaus vorgesehen.
Insgesamt ist planerisch eine Rücklagenentnahme
von 27.400 € erforderlich.
Beschlussvorschlag
für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan und den
Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu
beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses
beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2017 mit dem
Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.