Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2016 der Gemeinde Fahren mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 257.800 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 56.100 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B
sowie für die Gewerbesteuer ändern sich durch diesen Nachtragshaushalt nicht.
Nähere Erläuterungen zum Nachtrag 2016 sind
dem umfangreich dargestellten Vorbericht zu entnehmen.
Beschlussvorschlag
für den Finanzausschuss
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung, den 1.
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie das
Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf
Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die 1.
Nachtragshaushaltssatzung, den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr
2016 sowie das Investitionsprogramm in
der vorgelegten Fassung.