Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 für das Gebiet "Gewerbegebiet Schwanenweg 5-7 und 26-34"
Vorlage
LABOE/BV/084/2016
Aktenzeichen
III.2.1/11-B27(3)
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 für das Gebiet „Gewerbegebiet Schwanenweg 5-7 und 26-34“ gefasst.

 

Als Planungsziel werden folgende Punkte angestrebt:

  • Präzisierung der zulässigen Nutzung bezogen auf das vorhandene Umfeld (vorhandene KiTa), im Wesentlichen Ausschluss von Vergnügungsstätten (Spielhallen, Rotlicht-Milieu, Diskotheken usw.)
  • Schaffung der baurechtlichen Grundlage für die KiTa als Gemeinbedarfsfläche
  • Übernahme der Gemeinbedarfsfläche der Feuerwehr (wie im FNP bereits dargestellt) in den Bebauungsplan
  • Überprüfung und evtl. Anpassung der bisherigen Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung (Beurteilung und Konfliktbewältigung der Gemengelage / Gemeinbedarfsflächen und Gewerbeflächen)

 

Aufgrund eines Antrags auf Nutzungsänderung zu einer Spielhalle hat die Gemeinde bei der Bauaufsicht des Kreises Plön eine Zurückstellung der Entscheidung gem. § 15 BauGB beantragt. Die Zurückstellung ist auf zwölf Monate befristet. Da diese Frist in Kürze ausläuft, muss die Gemeinde zur weiteren Sicherung ihres Planverfahrens zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Wenn besondere Gründe es rechtfertigen, kann sie um ein Jahr verlängert werden. Die Frist der Zurückstellung ist auf die Frist der Veränderungssperre anzurechnen. Die Gemeinde hat damit zunächst ein volles weiteres Jahr Zeit, um das Planverfahren der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 zum Abschluss zu bringen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich der in Aufstellung befindlichen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 gemäß anliegendem Entwurf.