Sachverhalt:
Die Gemeinde Schönberg erhält für die Umgestaltung der Bushaltestellen 16- Bahnhofstraße in Fahrtrichtung Bahnhof und 16a- Kuhlenkamp / Bahnhofstraße in Fahrtrichtung Fiefbergen eine Kreiszuweisung in Höhe von 46,96 % der förderfähigen Kosten. Die Kosten für den Rückbau und die Ingenieurleistungen sind nicht förderfähig. Hierdurch reduzieren sich die anerkannten Kosten auf 70.000,00 €. Somit ergeben sich für den systemgerechten Umbau der beiden Bushaltestellen folgende Kosten:
Bushaltestelle |
Eingereichte |
Anerkannte |
46,96% Förderung |
Eigenanteil |
16 Bahnhofstraße |
51.318,75
€ |
36.000,00
€ |
16.905,60 |
34.413,15
€ |
16a Kuhlenkamp/ Bahnhofstraße |
50.396,50
€ |
34.000,00
€ |
15.966,40 |
34.430,10
€ |
Gesamt Kosten Brutto |
101.715,25
€ |
70.000,00
€ |
32.872,00 |
68.843,25
€ |
Mit der Maßnahme muss innerhalb eines halben Jahres begonnen werden. Die Ausführungsdetails werden Ihnen in der Sitzung vom Ingenieur Herrn Arne Levsen erläutert.
Beschlussvorschlag: