Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Fahren vom 01.01.2008
Vorlage
FAHRE/BV/004/2016
Aktenzeichen
II.700.01.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fahren hat bereits auf Ihrer Sitzung am 30.06.2016 (FAHRE/GV/03/2016) unter dem Tagesordnungspunkt 6 einstimmig die Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 in unveränderter Höhe beschlossen.

 

Bedauerlicherweise haben sich zwischenzeitig Änderungen ergeben, die eine deutliche Erhöhung der Schmutzwassergebühr unumgänglich machen.

 

Auf der Kläranlage in Schlesen lagern derzeit in einem sog. „Polder“ etwa 800 Tonnen Klärschlamm, der einer Laboruntersuchung nach kupferbelastet ist. Das bedeutet, dass dieser Klärschlamm nicht mehr wie bisher der Landwirtschaft zugeführt werden darf, sondern in einer Verbrennung in Hamburg kostenaufwendig entsorgt werden muss.

Diese Kosten werden sich den eingeholten Angeboten nach etwa auf 100.000 € belaufen. Auf die Gemeinde Fahren entfällt hiervon ein Anteil von guten 20.000 €.

 

Um überhaupt eine Finanzierung darstellen zu können, haben sich die Funktionsträger der Gemeinden Fahren und Schlesen darauf verständigt, dass der besagte Klärschlamm noch bis zum Jahr 2019 in dem „Polder“ zwischengelagert und erst dann der Verbrennung zugeführt wird. Diese Zeit nutzen die Gemeinden um entsprechende Rückstellungen zu bilden.

 

In der nachfolgenden Kalkulation 2020 – 2022 werden ebenfalls Rückstellungen gebildet für die dann kommende Klärschlammentsorgung im Jahre 2022.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation beinhaltet somit Rückstellungen in Höhe von jährlich 7.000 €. Bei einer Gesamtschmutzwassermenge von lediglich 5.715 m³ bedeutet dieses bei einer unveränderten Grundgebühr eine Gebührenerhöhung von bisher 2,76 €/m³ um 1,23 €/m³ auf dann 3,99 €/m³.

 

Alternativ hierzu käme auch eine Veränderung der Grundgebühr in Betracht. Ein Alternativvorschlag liegt dieser Sitzungsvorlage ebenfalls bei.


Beschlussvorschlag Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die beiliegende Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 mit einer Grundgebühr von 48 €/Jahr und einer Verbrauchsgebühr von 3,99 €/m³ -alternativ: mit einer Grundgebühr von 96 €/Jahr und einer Verbrauchsgebühr von 3,61 €- zu beschließen.

 

Der Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Fahren vom 01.01.2008 wird zugestimmt.

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.06.2016 über die Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 wird aufgehoben.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 mit einer Grundgebühr von 48 €/Jahr und einer Verbrauchsgebühr von 3,99 €/m³ -alternativ: mit einer Grundgebühr von 96 €/Jahr und einer Verbrauchsgebühr von 3,61 €-.

 

Der Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Fahren vom 01.01.2008 wird zugestimmt.

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.06.2016 über die Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 wird aufgehoben.