Betreff
Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Lutterbek (HundeStSa 2010)
Vorlage
LUTTE/BV/005/2016
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Lutterbek erhebt eine Hundesteuer, wobei die jährliche Steuer z. Zt. 70,00 EUR für den 1. Hund, 90,00 EUR für den 2. Hund und 110,00 EUR für jeden weiteren steuerbaren Hund beträgt. Angesichts der angespannten Haushaltslage wird seitens der Gemeinde in Erwägung gezogen, die vorbezeichneten Steuersätze mit Wirkung ab 01.01.2017 in der Weise anzuheben, dass die jährliche Steuer künftig 120,00 EUR sowohl für den 1. Hund, den 2. Hund als auch für jeden weiteren steuerbaren Hund beträgt. Der Steuersatz von 120,00 EUR entspricht im Übrigen auch der aktuellen Vorgabe, die sich – vor dem Hintergrund etwaiger Anträge auf Fehlbetragszuweisungen – aus den Hinweisen des Innenministeriums Schleswig-Holstein zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ergibt.

 

Dieser Verwaltungsvorlage ist nunmehr der Satzungsentwurf für die beabsichtigte Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Lutterbek beigefügt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Lutterbek (HundeStSa 2010)

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Lutterbek (HundeStSa 2010) gemäß Entwurf zu beschließen.