Sachverhalt:
In
ihrer Sitzung vom 09.10.2014 hatte die Gemeindevertretung den Beschluss
gefasst, ein Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 19 für das
Gebiet „Alter Bauhof, Große Mühlenstraße 41“ durchzuführen. Das Verfahren wird
nach § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung
durchgeführt.
In
seiner Sitzung vom 13.10.2015 hatte der Planungsausschuss dem bis dahin
vorliegenden Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 19 zugestimmt und
bestimmte diesen zur Offenlegung. Die Begründung zu diesem Entwurf des
Bebauungsplanes wurde gebilligt.
In
der Zeit vom 09.11.2015 bis zum 09.12.2015 lag der Entwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aus. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 30.10.2015.
Die
nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit
führte dazu, dass der Entwurf überarbeitet werden musste.
Folgende
Änderungen wurden im Vergleich zum bisher vorliegenden Entwurf vorgenommen:
¾
Die Baugrenzen der
Bauflächen 1 bis 3 wurden von der westlichen Grundstücksgrenze weiter
abgerückt.
¾
Die maximalen
Gebäudehöhen der Bauflächen 1 bis 4 wurden reduziert.
¾
Die maximal
zulässige Zahl der Vollgeschosse wurde in den Bauflächen 1 und 2 von bisher 2
auf nunmehr 3 und in der Baufläche 4 von bisher 3 auf nunmehr 4 erhöht.
¾
Die
Staffelgeschosse wurden in allen Bauflächen entfernt.
¾
Es wurden
Traufhöhen in den Bauflächen 1 bis 4 festgesetzt.
¾
Die
Planzeichenerklärung wurde entsprechend ergänzt.
Die
vorstehend genannten Anpassungen führten zur Notwendigkeit einer erneuten
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB. Die erneute Beteiligung war erforderlich,
da es sich bei den Änderungen nicht nur um inhaltliche Ergänzungen und
Klarstellungen handelte, sondern der bestehende Entwurf umfangreich verändert
werden musste.
Vor
diesem Hintergrund stimmte der Planungsausschuss dem geänderten Entwurf in
seiner Sitzung vom 26.04.2016 zu und bestimmte diesen zur erneuten Offenlegung.
Die
öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 12.05.2016
bis 13.06.2016. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 03.05.2016.Die
Träger öffentlicher Belange wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Es
wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens
vorgetragenen Anregungen den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros
entsprechend vorzunehmen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
Der
Planer, Oliver Kühle von B2K, wird die Abwägung in der Sitzung erläutern.
Anlagenverzeichnis:
¾
Entwurf der
Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 19 für das Gebiet
„Alter Bauhof, Große Mühlenstraße 41“
¾
Begründung
¾
Abwägungsvorschläge
Beschlussvorschlag:
- Der Planungsausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens
vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden den
vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend
vorzunehmen.
- Der Planungsausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer
19 für das Gebiet „Alter Bauhof, Große Mühlenstraße 41“ in der
vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu
überarbeitenden Fassung zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung
wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch
zu überarbeitenden Fassung gebilligt.
- Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch
Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtswirksam zu machen.