Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet "Fußgängerzone, östlich der Niederstraße, westlich des Großparkplatzes Albert-Koch-Straße und südwestlich der Ostseestraße"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/071/2016
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 14.01.2015 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 64 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 28.12.2015 bis 11.01.2016. In der Sitzung des Planungsausschusses am 26.01.2016 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Es wurde dabei auch beschlossen, dass das Planverfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt werden soll. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte sodann in der Zeit vom 09.05.2016 bis 10.06.2016. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.05.2016 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

 

Der Planer, Herr Kühle, wird die Abwägung in der Sitzung ausführlich erläutern.


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet „Fußgängerzone, östlich der Niederstraße, westlich des Großparkplatzes Albert-Koch-Straße und südwestlich der Ostseestraße“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.