Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 für das Gebiet "Ferienzentrum Holm, zwischen Osterwisch, Kapellenweg, K 15 und An den Salzwiesen"
hier: Erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/069/2016
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.04.2016 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 gefasst. In der Sitzung des Planungsausschusses am 26.04.2016 wurde der Entwurf der Planung beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planung erfolgte in der Zeit vom 12.05.2016 bis 13.06.2016. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.05.2016 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

In einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen grundsätzlich nur die Flächen einbezogen werden, die im Eigentum des Vorhabenträgers stehen. Es wurde nun festgestellt, dass insbesondere in den Randbereichen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes noch Flurstücke enthalten sind, die nicht im Eigentum des Vorhabenträgers stehen. Soweit diese Flurstücke für die Durchführung des Vorhabens nicht zwingend erforderlich sind, müssen sie aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen werden. Bei einer Änderung des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes sind immer die Grundzüge der Planung berührt, sodass in der Konsequenz der Bebauungsplan erneut öffentlich ausgelegt werden muss und die Träger öffentlicher Belange erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern sind. Die Auslegungs- und Beteiligungsfrist kann dabei verkürzt werden und es kann bestimmt werden, dass Anregungen nur noch zu den Änderungen vorgetragen werden können.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen, ggf. erforderliche Planänderungen einzufügen, den Geltungsbereich wie oben beschrieben zu ändern und den Planentwurf sodann erneut zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen. 

 

Der Planer, Herr Dr. Heisel, wird die Abwägung sowie den neuen Planentwurf in der Sitzung ausführlich erläutern.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge (werden nachgereicht)


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen privaten und behördlichen Anregungen gemäß den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Der vorliegende, aufgrund der vorangegangenen Abwägung und der vorbeschriebenen Änderung des Geltungsbereichs überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 wird erneut beschlossen und zur erneuten Offenlegung bestimmt. Es wird weiter beschlossen, dass die Dauer der Auslegung sowie die Frist für die Abgabe der Stellungnahme für die Träger öffentlicher Belange auf 14 Tage verkürzt werden. Es wird bestimmt, dass Anregungen nur noch zu den Änderungen vorgetragen werden können.