hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 A (siehe Anlage) ist geprägt von Grundstücken, die im hinteren Grundstücksbereich noch relativ große Freiflächen besitzen. Der noch geltende Bebauungsplan Nr. 3 A lässt durch die Festsetzung der Baugrenzen noch ganz erhebliche bauliche Erweiterungsmöglichkeiten zu. Weiterhin setzt der geltende Bebauungsplan fest, dass in diesem Bereich auch das Dauerwohnen allgemein zulässig ist. Aufgrund einer aktuell vorliegenden Bauvoranfrage für zwei Ferienhäuser soll die Situation in dieser exponierten Lage unmittelbar an der Ostsee mit den folgend aufgeführten Planungszielen neu überdacht und überplant werden.
·
Förderung
der touristischen Attraktivität des Ortsteils Schönberger Strand durch die
Schaffung von Gewerberäumen für Geschäfte, gastronomische Betriebe,
touristische Nutzungen sowie Ferienwohnen;
·
Ausschluss
einer autarken Wohnnutzung (außer Wohnungen für Betriebsinhaber oder
Betriebsleiter);
·
Vorhaltung
der Erdgeschossebenen für touristische Nutzungen (Gewerberäume für Geschäfte,
gastronomische Betriebe) und Ausschluss der Ferienwohnnutzung in den
Erdgeschossebenen;
·
Steuerung
bzw. Festsetzung eines ortsangemessenen Maßes der baulichen Nutzung
(Gebäudehöhe und Zahl der Vollgeschosse) und der überbaubaren Grundstücksfläche
(Baufenster);
·
Freiraumgestaltung
zur Attraktivitätssteigerung des Ortsteils Schönberger Strand im
Promenadenbereich und in den rückwärtigen Grundstücksflächen;
·
Ordnung
und Gestaltung der ruhenden privaten und öffentlichen Verkehrs;
Begründung:
Die Promenade und
deren Umfeld haben eine große Bedeutung für die Versorgung der Urlaubsgäste mit
Gütern und Dienstleistungen. Bei Urlaubsgästen besteht generell eine große
Nachfrage nach Geschäften mit vielfältigen Angeboten und nach gastronomischen
Betrieben. Der Ortsteil Schönberger Strand hat aufgrund seines Strandes eine
hohe Anziehungskraft für Urlauber. Daraus ergibt sich eine entsprechend große
Nachfrage nach Urlaubsartikeln, touristischen Dienstleistungen und
gastronomischen Angeboten sowie die Nachfrage nach Ferienwohnen in
verschiedenen Formen (Hotel, Ferienwohnungen usw.).
Der geltende
Bebauungsplan Nr. 3A setzt im gesamten Geltungsbereich der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes fest, dass
das dauernde Wohnen allgemein zulässig ist. In dieser touristisch sehr
attraktiven Lage so unmittelbar an der Ostsee soll das Dauerwohnen jedoch
zukünftig, bis auf die Wohnungen für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter
ausgeschlossen werden.
Entsprechend der
vorgenannten Zielsetzungen sollen zudem in den Erdgeschossen der Gebäude
Gewerberäume vorgehalten werden, die als Ladengeschäfte oder für die
Gastronomie genutzt werden können. Die Schaffung von Ferienunterkünften soll
deshalb auf die Geschosse oberhalb der Erdgeschosse beschränkt werden.
Die Grundstücke
unmittelbar an der Promenade bieten noch relativ großzügige Freiflächen in den
hinteren Grundstücksbereichen. Das Flurstück 108/6 ist noch völlig unbebaut.
Hier geht es darum, in dieser exponierten Lage eine verträgliche Verdichtung im
touristischen Sinne zu planen. Zusätzlich geplante Gebäude oder Gebäudeanbauten
müssen sich sowohl in der überbaubaren Fläche als auch in der zuzulassenden
Anzahl der Vollgeschosse in das Umfeld mit dem Tourist-Service, dem
EDEKA-Markt, aber auch der vorhandenen Bebauung mit Wohn- und Ferienhäusern
einfügen. Der geltende Bebauungsplan Nr. 3A setzt annähernd im gesamten
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3A Baufenster in einer
Größe fest, die lediglich den gemäß der Landesbauordnung vorgeschriebenen Mindestabstand
zu den Nachbargrundstücken berücksichtigen. Die im Ursprungsplan festgesetzte
Grundflächenzahl von 0,4 erscheint zwar angemessen, aber die Lage und
Ausrichtung von neuen Gebäuden müssen hier überprüft und über die Lage und
Größe der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) neu festgesetzt werden.
Das gilt auch für die Anzahl der Vollgeschosse, die im Ursprungsplan mit zwei
Vollgeschossen festgesetzt ist. Vor dem Hintergrund der relativ flachen Gebäude
des Tourist-Service und EDEKA-Marktes muss hier ebenfalls eine Überprüfung und
ggf. Neufestsetzung zu den Vollgeschossen und der Gebäudehöhenentwicklung
vorgenommen werden. In dem Zusammenhang muss auch ein Freiflächenkonzept
erarbeitet werden, um durch eine vernünftige Eingrünung auch ein insgesamt
attraktives Gebiet mit Aufenthaltsqualität zu schaffen. Das gilt ebenfalls in
Bezug auf die Gestaltung der Gebäude. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur
Ostsee und der insbesondere durch Touristen stark frequentierten Lage sollten
die Gebäude möglichst hochwertige Materialien aufweisen. Weiterhin ist im
Rahmen des Planverfahrens insbesondere auch die verkehrliche
Erschließungssituation auf den Grundstücken in Zusammenhang mit der allgemeinen
Verkehrsbelastung durch den Tourist-Service und den EDEKA-Markt zu prüfen, ggf.
ist ein Verkehrsgutachten anzufertigen. Hierbei ist der Ordnung und Gestaltung
des ruhenden Verkehrs ein Hauptaugenmerk zu widmen.
Die Gemeinde Schönberg ist seit Beginn des Jahres dabei, ein Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzept zu erstellen, die Bestandsaufnahme ist annähernd abgeschlossen. Die nun vorzunehmende Planung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3A sollte in den Entwicklungsprozess des Tourismuskonzeptes und damit in die Gesamtsituation der touristischen Nutzungen am Schönberger Strand einbezogen werden sowie die bisherigen Erkenntnisse in der Planung, sofern möglich, berücksichtigen.
Anlagenverzeichnis:
1 Flurkarte Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 A für das Gebiet „westlich der Straße Am Schierbek, nördlich der Straße Käptn´s Gang und südlich der Promenade, Hausnummern 19 bis 24“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss)