Betreff
2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte und der Kindertagespflegeeinrichtung der Gemeinde Stein - Benutzungs- und Gebührensatzung -
Vorlage
STEIN/BV/012/2016
Aktenzeichen
III.4-4640.18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund einiger Veränderungen im Kindertagesstättenbereich muss die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte und der Kindertagespflegeeinrichtung der Gemeinde Stein – Benutzungs- und Gebührensatzung – überarbeitet und verändert werden. Der Vorlage ist der Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte und der Kindertagespflegeeinrichtung der Gemeinde Stein – Benutzungs- und Gebührensatzung –sowie die Lesefassung der derzeit gültigen Satzung beigefügt.

 

Die Satzungsänderungen begründen sich wie folgt:

 

Artikel 1:

 

§ 2 Abs. 2: Die Regelungen zur Anmeldung und Platzvergabe werden den Empfehlungen zur Vereinheitlichung der Anmeldeverfahren und Platzvergabekriterien für die Aufnahme in Kindertagesstätten im Kreis Plön“ – herausgegeben vom Kreis Plön – angepasst. Dies wird für alle Kindertagesstätten im Amtsbereich angestrebt, um hier eine Vereinheitlichung und größere Rechtssicherheit zu erreichen.

 

§ 2 Abs. (4) bis (6): Die Schließzeiten werden um einen Teamfortbildungstag erweitert, der als Evaluationsworkshop zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung dienen soll. Hintergrund ist, dass das Land Schleswig-Holstein über den Kreis Plön zwischenzeitlich Mittel zur Qualitätsentwicklung von Kindertagesstätten gewährt, die einen solchen jährlichen Workshop als Bedingung vorschreiben. Für die Kindertagesstätte werden solche Mittel in Anspruch genommen. Hieraus ergeben sich notwendige redaktionelle Änderungen. Der Begriff „Schließungszeiten“ wird in „Schließzeiten“ geändert.

 

§ 10 Abs. 1, Satz 2: Die Frist zur Wahl der Elternvertretung wird den Vorgaben des § 17 Abs. 3 KiTaG-SH angepasst.

 

§ 12 Abs. (2): Der gefasste Beschluss zur Anpassung der Elternbeiträge muss in der Satzung nachvollzogen werden.

 

§ 13 Abs. 1, Satz 1: Die Bankverbindung wird den aktuellen Vorgaben angepasst.

 

Artikel 2: Das in Kraft treten der Änderungssatzung ist für den Beginn des neuen Kindertagesstättenjahres 2016/17 am 01.08.2016 vorgesehen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Entwurf 2. Änderung der der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte und der Kindertagespflegeeinrichtung – Benutzungs- und Gebührensatzung –

 

  1. Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte und der Kindertagespflegeeinrichtung – Benutzungs- und Gebührensatzung – in der Fassung der 1. Änderung v. 18.02.2015

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte und der Kindertagespflegeeinrichtung – Benutzungs- und Gebührensatzung – entsprechend dem Entwurf der Verwaltung.