Sachverhalt:
Die Gemeinde Stakendorf betreibt die
Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), wobei sich die Benutzungsgebühren nach §
6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das
Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot
zu beachten.
Derzeit wird eine Grundgebühr von 90,00 €
sowie eine Verbrauchsgebühr von 1,20 €/m³ Abwasser für den Kalkulationszeitraum
2014 und 2016 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2016.
Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für
den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019, also für 3 Jahre, erstellt
worden.
Für die Umsetzung der Vorgaben der
Selbstüberwachungsverordnung (SüVo) und für Klärteichreinigungen sind bislang
jährliche Rückstellungen in Höhe von 6.000 € gebildet worden. Per 31.12.2015
haben diese Rückstellungen einen Stand von 36.674,27 € erreicht. Hinzu kommt
die Zuführung für das Jahr 2016 in Höhe von 6.000 €. In Anbetracht dieser
Tatsache werden für den Kalkulationszeitraum 2017 – 2019 jährliche Zuführungen
in Höhe von 3.000 € als ausreichend erachtet.
Danach ergibt sich bei einer unveränderten
Grundgebühr von 90,00 € eine künftige Verbrauchsgebühr von 1,00 €/m³.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
mit einer unveränderten Grundgebühr von 90 € und einer Verbrauchsgebühr von 1,00
€/m³.
Der Satzung zur 5. Änderung der Satzung über
die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde
Stakendorf wird zugestimmt.