Betreff
Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stakendorf (Beitrags- und Gebührensatzung)
Vorlage
STAKE/BV/003/2016
Aktenzeichen
II.700.01.17
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stakendorf betreibt die Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.

 

Derzeit wird eine Grundgebühr von 90,00 € sowie eine Verbrauchsgebühr von 1,20 €/m³ Abwasser für den Kalkulationszeitraum 2014 und 2016 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2016.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019, also für 3 Jahre, erstellt worden.

 

Für die Umsetzung der Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung (SüVo) und für Klärteichreinigungen sind bislang jährliche Rückstellungen in Höhe von 6.000 € gebildet worden. Per 31.12.2015 haben diese Rückstellungen einen Stand von 36.674,27 € erreicht. Hinzu kommt die Zuführung für das Jahr 2016 in Höhe von 6.000 €. In Anbetracht dieser Tatsache werden für den Kalkulationszeitraum 2017 – 2019 jährliche Zuführungen in Höhe von 3.000 € als ausreichend erachtet.

 

Danach ergibt sich bei einer unveränderten Grundgebühr von 90,00 € eine künftige Verbrauchsgebühr von 1,00 €/m³.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 mit einer unveränderten Grundgebühr von 90 € und einer Verbrauchsgebühr von 1,00 €/m³.

Der Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stakendorf wird zugestimmt.