Betreff
Elternbeiträge für Schönberger Kindertagesstätten
Vorlage
SCHÖN/BV/059/2016
Aktenzeichen
III.4-4640.16
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.04.2016 wurden die ab dem 01.08.2016 geltenden Elternbeiträge für Schönberger Kindertagesstätten beschlossen. Dabei herrschte Einigkeit darüber, dass Mehreinnahmen aus einer Erhöhung der Kreisförderung teilweise den Eltern zu Gute kommen sollen. Das Verteilungsverhältnis der Mehreinnahmen zwischen Eltern und Kommune soll jedoch erst festgelegt werden, wenn die Mehreinnahme feststeht.

 

Zwischenzeitlich hat der Kreistag beschlossen, im Jahr 2016 die Kreisförderung um 200.000 € und im Jahr 2017 um 450.000 € aufzustocken. Die Verwaltung ist derzeit bemüht, beim Kreis Plön in Erfahrung zu bringen, welcher Teilbetrag hiervon auf die Schönberger Kindertagesstätten entfällt. Sobald dies bekannt ist, wird sie eine Verteilungsberechnung auf der Basis der in der Vorlage SCHÖN/BV/031/2016 aufgezeigten zwei Alternativen (Verteilung der Mehreinnahmen 31/69 % und 50/50%) erstellen und hierzu jeweils eine Beitragsneukalkulation vorlegen. Diese Unterlagen werden ggf. nachgereicht.

 

Die in der Sitzung vom 14.04.2016 beschlossenen Elternbeiträge, die von einem einheitlichen Kostendeckungsgrad von 31 % der Gesamtkosten für Kinder im Alter unter und über 3 Jahren ausgehen zeigen, dass sich für Kinder im Alter über 3 Jahren nur sehr moderate Erhöhung bzw. sogar leichte Beitragssenkungen ergeben, die Beiträge für Kinder unter 3 Jahren jedoch steigen teilweise um mehr als 50 % an. Es wurde deshalb bereits andiskutiert, den zu beschließenden Mehreinnahmeanteil, von dem die Eltern profitieren sollen, bei der Kalkulation der Elternbeiträge für Kinder im Alter unter 3 Jahren zu berücksichtigen.

 

Sollten diese Daten nicht bis zur Sitzung der Gemeindevertretung vorliegen, wird empfohlen, dem Sozialausschuss, der am 07.06.2016 tagt, das Mandat zur abschließenden Entscheidung zu erteilen, damit Eltern und Träger noch im Juni über die endgültigen neuen Beiträge informiert werden können. Ein Beschluss der Gemeindevertretung wäre nach der aktuellen Terminplanung erst am 21.07.2016 möglich, dies ist jedoch zu spät, um eine Umsetzung des Einzuges der neuen Beiträge durch die Kindertagesstättenträger sicher zu stellen.


Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

 

Die Gemeindevertretung beschließt x % der auf Schönberger Kindertagesstätten entfallenden Mehreinnahmen aus der vom Kreistag beschlossenen Erhöhung der Kreisförderung für Kindertagesstätten bei der Kalkulation der Elternbeiträge für Kinder im Alter unter 3 Jahren von den Ausgaben der Einrichtungen abzuziehen.

 

Alternative 2:

 

Die Gemeindevertretung erteilt dem Sozialausschuss das Mandat, in seiner Sitzung am 7.6.2016 über die Verteilungsquote der Mehreinnahmen auf Eltern und Gemeinde aus der beschlossenen Erhöhung der Kreisförderung und die sich daraus ergebenden Elternbeiträge für Schönberger Kindertagesstätten, abschließend zu entscheiden.