Betreff
Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/045/2016
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Schönberg ist den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses sowie den übrigen Mitgliedern der Gemeindevertretung bereits mit Schreiben vom 18.04.2016 überreicht worden. Nach dieser Jahresrechnung, die nunmehr zur Beratung und Genehmigung ansteht, belief sich im Jahr 2015 das endgültige Anordnungssoll der Einnahmen und Ausgaben

 

a)  im Verwaltungshaushalt auf                                   8.965.465,64 EUR

b)  im Vermögenshaushalt auf                                       771.499,50 EUR.

 

Dabei lässt sich zunächst erfreulicherweise feststellen, dass der Haushaltsausgleich herbeigeführt werden konnte. Zudem fiel letztlich der Kreditbedarf, der aus dem Etat des Jahres 2015 resultiert, um 136.100,00 EUR geringer aus, als dies nach den ursprünglichen Festsetzungen per Haushaltssatzung zu erwarten war (192.000,00 EUR statt 328.100,00 EUR).

 

Zunächst ein Blick auf den Ablauf des Verwaltungshaushaltes:

 

Gegenüber jenem Haushaltsplan, den die Gemeindevertretung am 09.12.2014 beschlossen hatte, weist die Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt eine Abschlussverbesserung um 180.920,73 EUR auf. Dies belegt die Tatsache, dass Kapitalrückflüsse, die ursprünglich in einem Umfang von 152.000,00 EUR zur Stützung des Verwaltungshaushaltes herangezogen werden sollten, für diesen Zweck dann doch nicht eingesetzt werden mussten (vgl. Haushaltsstelle [ HHST ] 9100.28000, Seite 84 der Jahresrechnung, bzw. HHST 9100.90000, Seite 119). Stattdessen konnten noch 28.920,73 EUR mehr dem Vermögenshaushalt zugeführt werden, als dies anfangs geplant war (siehe HHST 9100.86000, Seite 84, bzw. HHST 9100.30000, Seite 119).

 

Zwar waren 2015 im Verwaltungshaushalt auch einige planverschlechternde Faktoren zu verzeichnen, wie z.B. geringere Finanzausgleichsmittel (insgesamt ./. 34.224,00 EUR), verminderte Konzessionsabgabenerträge (./. 49.549,45 EUR) sowie überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 256.861,40 EUR (wovon allein 100.280,09 EUR auf die Zuweisungen an die Kindertagesstättenträger und 120.462,00 EUR auf die Gewerbesteuerumlage entfallen). Die Summe der Abschlussverbesserungen überwog allerdings deutlich. In diesem Zusammenhang seien zunächst die Steuermehreinnahmen in einer saldierten Größenordnung von 309.208,63 EUR genannt (vor allem + 257.700,00 EUR aus der Gewerbesteuer, + 34.000,00 EUR aus den Umsatzsteueranteilen und + 17.100,00 EUR aus der Zweitwohnungssteuer). Hinzu kommen Einsparungen bei den Personalausgaben (./. 54.831,31 EUR, wovon allein 25.250,44 EUR auf verminderte Beihilfeverpflichtungen entfallen), bei den Zinszahlungen (./. 11.700,35 EUR) und insbesondere ein geringerer Mittelbedarf beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand in einem saldierten Umfang von 121.272,56 EUR, der im Wesentlichen bei der Bewirtschaftung der gemeindlichen Grundstücke und baulichen Anlagen (./. 61.801,75 EUR), bei den Verwaltungskostenerstattungen (./. 48.069,60 EUR) sowie bei den Aufwendungen für die Straßenunterhaltung (./.11.340,46 EUR) zu verzeichnen war.

 

Im Detail lassen sich zum Ablauf des Verwaltungshaushaltes noch folgende Feststellungen treffen:

 

I.       Die Steuern und Finanzzuweisungen (Einnahme-Hauptgruppe 0) weisen in der Gesamtsumme (8.195.484,63 EUR) eine saldierte Planabweichung um + 274.384,63 EUR auf. Die hierfür maßgeblichen Faktoren (zum einen die Steuermehreinnahmen, andererseits die geringeren Finanzausgleichsmittel) sind bereits in den vorangegangenen Bemerkungen dargelegt worden (vgl. hierzu auch Seite 80 / 81 der Jahresrechnung).

 

II.     Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1) liegen dagegen – bezogen auf den Gesamthaushalt – mit einer Summe von 457.468,61 EUR um 31.931,39 EUR unter den Planvorgaben. Dies resultiert u.a. aus geringeren Entgelten sowie den nicht mehr verbuchbaren Erstattungen für das Dienstleistungszentrum „Pro Arbeit“ bzw. die Bürgerarbeit (./. 10.000,00 EUR, Seite 32, bzw. ./. 13.000,00 EUR, Seite 65).

 

III.    Bei den sonstigen Finanzeinnahmen (Hauptgruppe 2) mit einem Gesamtbetrag von 312.512,40 EUR ist – gegenüber den Vorgaben des Haushaltsplanes – eine saldierte Mindereinnahme i.H.v. 188.687,60 EUR zu verzeichnen. Ausschlaggebend hierfür waren einerseits die bereits angesprochenen Mindererträge aus den Konzessionsabgaben (Seite 73 / 74), vor allem aber die nicht erfolgte Zuführung vom Vermögenshaushalt; Diese stützende Zuführung, die mit 152.000,00 EUR geplant war, ist angesichts des günstigen Verlaufs des Verwaltungshaushaltes letztlich entbehrlich gewesen.

 

IV.   Die Personalkosten sind 2015 in einem Gesamtumfang von 1.252.568,69 EUR entstanden; Sie liegen damit – wie schon erwähnt – um 54.831,31 EUR unter dem eingeplanten Ausgabevolumen. Die Einsparungen entstanden nicht zuletzt durch verminderte Beihilfeverpflichtungen (./. 25.250,44 EUR, vgl. Seite 5 der Jahresrechnung), geringere Personalausgaben im Bereich der Kulturarbeit (./. 11.968,15 EUR, Seite 24), sowie durch niedrigere Aufwendungen im Unterabschnitt `Oberste Gemeindeorgane´, Seite 2 (Vertretungskosten Bürgermeister ./. 5.316,00 EUR, Beitrag an Versorgungs-ausgleichskasse ./. 5.400,72 EUR, Sitzungstagegelder ./. 2.447,00 EUR).

 

V.    Der tatsächliche Mittelbedarf für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (hierzu gehören in der Hauptgruppe 5/6 z.B. die Unterhaltungskosten, der Aufwand für Geräte und Ausstattung, die Bewirtschaftungskosten, Mieten und Pachten, die Aufwendungen für Fahrzeuge, Post- und Fernmeldegebühren, Schulkostenbeiträge, Geschäftsausgaben, Verwaltungskostenbeiträge und dergl.) lag mit 1.128.027,44 EUR deutlich unter den ursprünglichen Planannahmen, und zwar um saldiert 121.272,56 EUR. Die wesentlichen Faktoren hierfür (geringerer Mittelbedarf bei der Bewirtschaftung der gemeindlichen Grundstücke und baulichen Anlagen, bei den Verwaltungskosten-erstattungen sowie bei den Aufwendungen für die Straßenunterhaltung) sind oben bereits angesprochen worden. Ergänzend hierzu sei noch darauf hingewiesen, dass sich der Gesamtbetrag der geleisteten Schulkostenbeiträge mit 252.227,61 EUR nahezu exakt im Rahmen der ursprünglichen Planannahmen (252.900,00 EUR) bewegte.

 

VI.   Die gezahlten Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Hauptgruppe 7) überstiegen bei einer Gesamtsumme von 2.087.461,13 EUR um 87.161,13 EUR die Planvorgabe (2.000.300,00 EUR). Die zuvor schon erwähnten überplanmäßigen Ausgaben bei den Zuweisungen an die Kindertagesstättenträger (die durch Nachzahlungen aufgrund der Abrechnungsergebnisse 2014 und durch die zwischenzeitliche Entwicklung im KiTa-Bereich u.a. mit der Schaffung neuer Gruppenplätze hervorgerufen wurden) konnten durch anderweitige Einsparungen innerhalb dieser Ausgabehauptgruppe nur bedingt kompensiert werden (neben einigen anderen Positionen z.B. ./. 7.157,31 EUR bei den Zuweisungen an den Schulverband).

 

VII.  Die sonstige Finanzausgaben, die unter den Haushaltsstellen der Hauptgruppe 8 verbucht werden, lagen mit insgesamt 4.497.408,38 EUR um 142.708,38 EUR über dem im Etat des Jahres 2015 bereitgestellten Volumen. Ursächlich hierfür war letztlich die erhöhte Gewerbesteuerumlage (+ 120.462,00 EUR, Seite 81 – korrespondierend mit den vermehrten Gewerbesteuererträgen) sowie die um 28.920,73 EUR höher ausgefallene Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.86000, Seite 84), während der Mittelbedarf für die Kreisumlage um 7.124,00 EUR geringer ausfiel als geplant (siehe HHST 9000.83200, Seite 82).

 

Zusammengefasst stellen sich damit im Plan-Ablauf-Vergleich die großen Einnahme- und Ausgabeblöcke, d.h. die Hauptgruppen (HGr.) 0 bis 2 bzw. 4 bis 8, wie folgt dar:

 

Einnahmen

Planansatz

Ergebnis

 

a) Steuern, allgemeine Zuweisungen (HGr. 0)

 

7.921.100,00 EUR

 

8.195.484,63 EUR

b) Einnahmen aus Verwaltung / Betrieb (HGr. 1)

489.400,00 EUR

457.468,61 EUR

c) Sonstige Finanzeinnahmen (HGr. 2)

501.200,00 EUR

312.512,40 EUR

 

    Summe

 

8.911.700,00 EUR

 

8.965.465,64 EUR

 

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Ausgaben

 

Planansatz

 

Ergebnis

 

a) Personalausgaben (HGr. 4)

 

1.307.400,00 EUR

 

1.252.568,69 EUR

b) Sächlicher Verwaltungs- und Betriebs-

     aufwand (HGr. 5/6)

1.249.300,00 EUR

1.128.027,44 EUR

c) Zuweisungen und Zuschüsse (HGr. 7)

2.000.300,00 EUR

2.087.461,13 EUR

d) Sonstige Finanzausgaben (HGr. 8)

4.354.700,00 EUR

4.497.408,38 EUR

 

    Summe

 

8.911.700,00 EUR

 

8.965.465,64 EUR

 

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Die vorstehende Tabelle verdeutlicht nochmals, dass sich im Jahresergebnis die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes ausgeglichen gegenüber stehen (und saldiert jeweils um 53.765,64 EUR über dem Gesamtvolumen des Haushaltsplanes 2015 lagen).

 

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt ist 2015 in einer Größenordnung von 360.420,73 EUR erbracht worden (vgl. HHST 9100.86000 und 9100.30000, Seiten 84 + 119 der Jahresrechnung). Die Aufwendungen für die Tilgung von Krediten beliefen sich dagegen auf 333.506,42 EUR. Vor diesem Hintergrund konnte 2015 mithin ein freier Finanzspielraum von 26.914,31 EUR erwirtschaftet werden.

 

Das Volumen des Vermögenshaushaltes belief sich 2015 auf 771.499,50 EUR.

 

Die Investitionsschwerpunkte lagen 2015 bei baulichen Maßnahmen im Straßen-, Wege- und Parkplatzbereich (IST-Ausgaben: 132.056,44 EUR), bei der Sanierung bzw. dem Umbau des neuen Bauhofgebäudes (IST-Ausgaben: 213.349,76 EUR) sowie bei der Neugestaltung der Fußgängerzone (IST-Ausgaben: 242.981,41 EUR). In diesem Zusammenhang sei noch darauf hingewiesen, dass bei den beiden zuletzt genannten Projekten – entgegen der zwischenzeitlichen Annahmen – 2015 letztlich keine Ansatzüberschreitungen zu verzeichnen waren; Der restliche Finanzierungsbedarf, über den bereits gesondert berichtet wurde, wird bei diesen Projekten stattdessen nun im laufenden Haushaltsjahr entstehen.

 

Für Maßnahmen, die erst 2016 fertiggestellt bzw. finanziell abgewickelt werden können, wurden Haushaltsreste neu gebildet bzw. weiter vorgetragen, und zwar im Wesentlichen für die Sanierung bzw. den Umbau des Hauses der Sicherheit (23.391,75 EUR), für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen (36.000,00 EUR), für den Bau bzw. die Sanierung von Spiel- und Bolzplätzen (68.000,00 EUR), für den Straßen-, Wege- und Parkplatzbau (28.600,00 EUR), für den neuen Bauhof (insgesamt 56.967,33 EUR) sowie für die Neugestaltung der Fußgängerzone (23.329,07 EUR). Die Auflistung aller in das Jahr 2016 übertragenen Haushaltsausgabereste (mit einer Gesamtsumme von 311.001,97 EUR) ist Blatt 7 der Jahresrechnung zu entnehmen.

 

Die Summe der beim Jahresabschluss 2015 verbliebenen Kasseneinnahmereste belief sich auf 187.858,57 EUR. Dieser Betrag entfällt mit 167.037,11 EUR auf den Verwaltungshaushalt und mit 20.821,46 EUR auf den Vermögenshaushalt. Eine vollständige Auflistung der Kassenreste beinhaltet Blatt 8 der Jahresrechnung.

 

Nachfolgend noch eine Anmerkung zu den im Haushaltsjahr 2015 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (vgl. Blatt 9 der Jahresrechnung): Die Genehmigung der Ansatzüberschreitungen durch die Gemeindevertretung ist – soweit betragsmäßig noch erforderlich – unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorgesehen. Es wird insoweit auch auf die Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/044/2016 Bezug genommen.

 

Darüber hinaus lässt sich zum vorliegenden Jahresabschluss 2015 noch folgendes berichten:

 

a)  Aus den Darlehen, die dem Gemeindehaushalt zuzurechnen sind, errechnet sich per 31.12.2015 ein Schuldenstand von 9.588.225,27 EUR (bzw. – bei einer Einwohnerzahl von 6.110 – i.H.v. 1.569,27 EUR/Ew.). Die im Jahr 2015 noch zurückgestellte Darlehensneuaufnahme i.H.v. 192.000,-- EUR ist in diesem Betrag nicht enthalten. Der gemäß Haushaltssatzung 2015 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite musste dabei im Übrigen in einem Umfang von 136.100,00 EUR nicht ausgeschöpft werden.

 

b)  Der Rücklagenbestand der Gemeinde Schönberg beläuft sich auf insgesamt 34.708,69 EUR (allgemeine Rücklage: 356,31 EUR, Finanzausgleichsrücklage: 34.352,38 EUR), nachdem 2015 26.914,31 EUR der Finanzausgleichsrücklage zugeführt worden waren.

 

c)  Spenden, über die nach § 76 Abs. 4 Satz 5 der Gemeindeordnung zu berichten ist, sind der Gemeinde Schönberg im Jahr 2015 in Höhe von insgesamt 7.560,80 EUR zugeflossen (davon 7.350,80 EUR als Geldspenden und 210,00 EUR als Sachspende). Den Mitgliedern der Gemeindevertretung wird hierzu noch eine gesonderte Auflistung zugehen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Schönberg festzustellen.