Betreff
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2015 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
SCHÖN/BV/044/2016
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/045/2016 ist die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Schönberg zur Beratung und Genehmigung vorgelegt worden. Blatt 9 der Jahresrechnung enthält ein vollständiges Verzeichnis jener über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2015 gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) entstanden waren. Der Beschluss über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist jedoch unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorzusehen.

 

Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 5 der Haushaltssatzung und ggf. ergänzende Deckungsvermerke im Haushaltsplan vorgegeben worden waren, sind 2015 nun zunächst über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 GO in einem Gesamtumfang von 276.084,07 EUR (= 2,84 % des Haushaltsvolumens) entstanden. Davon entfallen 256.861,40 EUR auf den Verwaltungshaushalt und 19.222,67 EUR auf den Vermögenshaushalt. Es sei insoweit auch auf die in der Jahresrechnung enthaltene Überschreitungsliste Bezug genommen.

 

In diesem Zusammenhang ist jedoch auf die Regelungen in § 4 der Haushaltssatzung hinzuweisen. Danach ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 10.000,00 EUR (je Einzelfall) festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und nach Auswertung jener Buchungsvorfälle, die bei den in der Überschreitungsliste aufgeführten Haushaltsstellen zu verzeichnen waren, verblieben beim Jahresabschluss 2015 letztlich noch genehmigungspflichtige über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben in einem Gesamtumfang von 220.742,09 EUR, und zwar wie folgt:

 

HHST

 

Bezeichnung

Betrag

Erläuterung

4640.70000

Zuweisung an Kindertages-stätten freier Träger

100.280,09 EUR

Nachzahlungen aufgrund der Abrechnungsergebnisse 2014 und der zwischenzeitlichen Entwicklung im KiTa-Bereich u.a. mit der Schaffung neuer Gruppenplätze (vgl. auch Bericht über den Ablauf des Haushaltsjahres 2015 in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.09.2015)

9000.81000

Gewerbesteuerumlage

120.462,00 EUR

Vermehrte Umlageverpflichtung entsprechend des höheren Gewerbesteuer-Ist-Aufkommens im Jahr 2015

 

 

SUMME :

 

220.742,09 EUR

 

 

Abschließend bleibt – mit Blick auf das Gesamtergebnis der Jahresrechnung 2015 – noch festzustellen, dass letztlich in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2015 mit einem Gesamtbetrag von 220.742,09 EUR zu genehmigen.