Sachverhalt:
Mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/045/2016 ist die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Schönberg zur Beratung und Genehmigung vorgelegt worden. Blatt 9 der Jahresrechnung enthält ein vollständiges Verzeichnis jener über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2015 gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) entstanden waren. Der Beschluss über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist jedoch unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorzusehen.
Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 5 der Haushaltssatzung und ggf. ergänzende Deckungsvermerke im Haushaltsplan vorgegeben worden waren, sind 2015 nun zunächst über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 GO in einem Gesamtumfang von 276.084,07 EUR (= 2,84 % des Haushaltsvolumens) entstanden. Davon entfallen 256.861,40 EUR auf den Verwaltungshaushalt und 19.222,67 EUR auf den Vermögenshaushalt. Es sei insoweit auch auf die in der Jahresrechnung enthaltene Überschreitungsliste Bezug genommen.
In diesem Zusammenhang ist jedoch auf die Regelungen in § 4 der Haushaltssatzung hinzuweisen. Danach ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 10.000,00 EUR (je Einzelfall) festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und nach Auswertung jener Buchungsvorfälle, die bei den in der Überschreitungsliste aufgeführten Haushaltsstellen zu verzeichnen waren, verblieben beim Jahresabschluss 2015 letztlich noch genehmigungspflichtige über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben in einem Gesamtumfang von 220.742,09 EUR, und zwar wie folgt:
HHST |
Bezeichnung |
Betrag |
Erläuterung |
4640.70000 |
Zuweisung
an Kindertages-stätten freier Träger |
100.280,09 EUR |
Nachzahlungen aufgrund der Abrechnungsergebnisse
2014 und der zwischenzeitlichen Entwicklung im KiTa-Bereich u.a. mit der
Schaffung neuer Gruppenplätze (vgl. auch Bericht über den Ablauf des
Haushaltsjahres 2015 in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.09.2015) |
9000.81000 |
Gewerbesteuerumlage |
120.462,00 EUR |
Vermehrte Umlageverpflichtung entsprechend des
höheren Gewerbesteuer-Ist-Aufkommens im Jahr 2015 |
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SUMME : |
220.742,09
EUR |
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Abschließend bleibt – mit Blick auf das Gesamtergebnis der Jahresrechnung 2015 – noch festzustellen, dass letztlich in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2015 mit einem Gesamtbetrag von 220.742,09 EUR zu genehmigen.