Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 (ehemals 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20) für das Gebiet "Ferienzentrum Holm, zwischen Osterwisch, Kapellenweg, K 15 und An den Salzwiesen"
hier:Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/IV/040/2016
Aktenzeichen
III.2
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.04.2016 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 gefasst. Die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 24.09. bis 25.10.1993. Die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 16.09.1993. Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 wurde auch bereits mehrfach mit entsprechenden Planänderungen öffentlich ausgelegt. Die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die vorzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden ebenso Bestandteil dieses neuen Planverfahrens wie die letzte öffentliche Auslegung im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.11. bis 16.12.2015 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 05.11.2015.

 

Nach einer erneuten Überarbeitung der Planunterlagen wird nun empfohlen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen. Herr Dr. Heisel wird die Planunterlagen in der Sitzung ausführlich erläutern. 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 (ehemals 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20) für das Gebiet „Ferienzentrum Holm, zwischen Osterwisch, Kapellenweg, K 15 und An den Salzwiesen“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung mit Umweltbericht, die artenschutzrechtliche Bewertung sowie die schalltechnische Untersuchung mit Ergänzung werden in der jeweils  vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt. 

  2. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 

Gesehen:

 

 

Osbahr                                                                                                            Körber

Bürgermeister                                                                                                 Amtsdirektor

 

 

 

                                                           

                                                                                                                        Gefertigt:

 

 

                                                                                                                        Griesbach

                                                                                                                        Amt III