Betreff
Elternbeiträge für Schönberger Kindertagesstätten
Vorlage
SCHÖN/BV/031/2016
Aktenzeichen
III.4-4640.16
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 25.02.2016 hatte die Gemeindevertretung den Beschluss über die Neufestsetzung von Elternbeiträgen für Schönberger Kindertagesstätten auf April vertagt. Dabei wurde davon ausgegangen, dass der Kreis Plön bis dahin einen Beschluss über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Kindertagesstättenförderung fassen würde, durch die eine spürbare Entlastung der Kommunen und damit auch der Eltern erreicht werden soll.

 

Mit einer abschließenden Beratung dieser Thematik im Kreistag kann nunmehr jedoch frühestens im Mai gerechnet werden.

 

Damit die Eltern zeitnah Klarheit über die Höhe der Beiträge erhalten, rege ich an, jetzt die Grundparameter für die Festsetzung der Elternbeiträge festzulegen, so dass diese ohne eine weitere Beschlussfassung der Gemeindevertretung nach der Kreistagsentscheidung nach unten korrigiert werden können.

 

Dies ist möglich, indem jetzt ein prozentualer Kostendeckungsgrad in Abhängigkeit von den Gesamtausgaben der Einrichtungen durch Elternbeiträge für das neue Kindertagesstättenjahr ab 01.08.2016 festgelegt und gleichzeitig beschlossen wird, in welcher prozentualen Höhe Eltern und Gemeinden jeweils von einer eventuellen Erhöhung der Kreiszuwendungen profitieren sollen.

 

Ich empfehle, den Kostendeckungsgrad auf 31 % der Gesamtausgaben festzulegen, eine Berechnung der sich hieraus ergebenden Elternbeiträge ist beigefügt. Damit würde der Kostendeckungsbeitrag gegenüber den bisherigen Kalkulationen der Kindertagesstätten von 26 % auf 31 % gesteigert, läge aber um 4 % niedriger als in der Ursprungsbeitragskalkulation. Legt man die durchschnittliche wöchentliche Nutzungsdauer pro Platz von 27,5 Stunden für Kinder unter drei Jahren und von 25 Stunden von Kindern über drei Jahren zu Grunde, ergeben sich bei durchgehender Belegung aller vorhanden Plätze Mehreinnahmen von rund 120.000 € pro Jahr, mithin von 50.000 € im Jahr 2016, wenn die Beitragsanpassung zum 01.08.2016 durchgeführt würde.

 

Da leider nicht bekannt ist, in welcher Höhe die Förderung des Kreises für Kindertagesstätten gegebenenfalls aufgestockt werden soll und welche Mehreinnahme sich hieraus für die Schönberger Einrichtungen ergibt, kann nicht gegenübergestellt werden, wie sich der Abzug dieser zusätzlichen Einnahme von den Gesamtausgaben der Einrichtungen bei diesem Kostendeckungsgrad von 31 % auf die Elternbeiträge auswirken würde.

 

Zöge man die Mehreinnahmen in voller Höhe von den Gesamtausgaben der Einrichtungen ab, würden die Eltern bei einem Kostendeckungsgrad von 31 % der Gesamtausgaben zu ca. einem Drittel von den Mehreinnahmen profitieren, die Gemeinden zu zwei Dritteln. Würde eine Aufteilung der Mehreinnahmen zu je 50% auf die Kostendeckungsbeträge der Eltern und der Gemeinden gewünscht, sinkt der Kostendeckungsgrad der Eltern und der der Gemeinden steigt. Die folgende Beispielrechnung verdeutlicht dies:

 

Gesamtausgaben

 

100.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

Kostendeckungsgrad

Anteil

EB

31%

31.000,00 €

 

 

Gemeinde

69%

69.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

Mehreinnahme

 

10.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

Verteilung Mehreinnahme nach Anteilen Kostendeckungsgrad:

verleibende Gesamtausgaben

 

90.000,00 €

Vorteil

in %

EB

31%

27.900,00 €

3.100,00 €

31,00%

Gemeinde

69%

62.100,00 €

6.900,00 €

69,00%

 

 

 

 

 

alternativ

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verteilung Mehreinnahme zu gleichen Teilen

verbleibende Gesamtausgaben

 

90.000,00 €

Vorteil

in %

EB

29%

26.000,00 €

5.000,00 €

50,00%

Gemeinde

71%

64.000,00 €

5.000,00 €

50,00%

 


Anlagenverzeichnis:

 

Elternbeitragskalkulation mit 31 % Deckungsgrad


Beschlussvorschlag:

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten