Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 für das Gebiet "Ferienzentrum Holm, zwischen Osterwisch, Kapellenweg, K 15 und An den Salzwiesen"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/029/2016
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 plant die Gemeinde Schönberg die Ausweisung eines Ferienhausgebietes für ca. 50 Ferienhäuser im Ortsteil Holm. Der geltende Flächennutzungsplan weist die betroffene Fläche bereits als „Sondergebiet Ferienhausgebiet“ aus, sodass sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 aus dem Flächennutzungsplan entwickeln wird.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden bereits im Rahmen der Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 durchgeführt. Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 hatte bereits die Ausweisung des Ferienhausgebietes im Ortsteil Holm als Planungsziel. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der der Zeit vom 24.09. bis 25.10.1993. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgte mit Schreiben vom 16.09.1993. Die entsprechenden Unterlagen hierzu werden Bestandteil dieses Planverfahrens. 

 

Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 wurde auch bereits mehrfach mit entsprechenden Planänderungen im Entwurf beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die letzte öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 16.11. bis 16.12.2015. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.11.2015 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Auch diese Unterlagen werden Bestandteil des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65.

 

Insbesondere aufgrund der Stellungnahmen des Kreises Plön und der Landesplanungsbehörde sollte das Planverfahren auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan umgestellt werden. Der  vorhabenbezogene Bebauungsplan soll grundsätzlich nur die Flächen überplanen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Daher wurde der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 entsprechend verkleinert. Insbesondere wurden die Parkplatzflächen herausgenommen, die zum einen als Saisonparkplatz und zum anderen den vorhandenen Ferienhäusern am Holm direkt zugeordnet sind. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat damit keinen Bezug mehr zum ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 20 und dementsprechend soll nun ein neues Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 eingeleitet werden.   


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 für das Gebiet „Ferienzentrum Holm, zwischen Osterwisch, Kapellenweg, K 15 und An den Saltzwiesen“ (Aufstellungsbeschluss).