Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 A für das Gebiet "Grundstücke im Verlauf des Wiesenweg / Kiefernweg im Süden, der Straße Am Golfplatz im Osten, der Promenade im Norden und dem Pappelweg im Westen"
hier:Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/014/2016
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 54 A wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 04.10.2011 gefasst. Der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 25.02.2014 gefasst. Die erste öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 20.03.2014 bis 25.04.2014. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.03.2014 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Aufgrund der eingegangen Anregungen wurden die Planinhalte noch einmal überarbeitet und der Planentwurf in der Sitzung des Planungsausschusses am 07.07.2015 erneut beschlossen und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Planunterlagen haben sodann in der Zeit vom 03.08.2015 bis 04.09.2015 erneut öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.07.2015 erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.  

 

Während der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen wurden noch einmal, insbesondere von Privatpersonen, Anregungen vorgetragen, die zur Änderung und Überarbeitung der Planunterlagen geführt haben. Insbesondere handelte es sich bei den Anregungen um eine Änderung der Grundflächenzahl in Anlehnung an das südlich angrenzende allgemeine Wohngebiet und in der Aufnahme, dass im Bereich des Sondergebietes Ferienwohnen und Tourismus auch eine Wohnung für Betriebsleiter bzw. Aufsichts- oder Bereitschaftspersonal möglich wird. Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am 13.10.2015 den vorgetragenen Anregungen entsprochen und den entsprechend überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur erneuten eingeschränkten Beteiligung bestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 54 A hat sodann mit einer Frist von zwei Wochen erneut in der Zeit vom 09.11.2015 bis einschließlich 23.11.2016 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.11.2015 zur erneuten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Während der letzten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen wurden keine privaten Anregungen vorgetragen. Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange beziehen sich nur noch auf redaktionelle bzw. klarstellende Änderungen, von denen die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Es wird nunmehr empfohlen, die Abwägung der Anregungen gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros durchzuführen und den Bebauungsplan Nr. 54 A als Satzung zu beschließen. Die Planunterlagen wurden bereits zum Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss übersandt, auf eine erneute Versendung wird daher verzichtet. 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Satz Abwägungsvorschläge


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 A für das Gebiet „Grundstücke im Verlauf des Wiesenweg / Kiefernweg im Süden, der Straße Am Golplatz im Osten, der Promenade im Norden und dem Pappelweg im Westen“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Planentwurf ist sodann auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtswirksam zu machen.