Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung vom 19.08.2010 über die Erhebung einer Stellplatzsteuer in der Gemeinde Wendtorf
Vorlage
WENDT/BV/003/2016
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Wendtorf erhebt eine Stellplatzsteuer. Die Steuer beträgt zur Zeit 8 % des Mietwertes (vgl. § 8 der Satzung). Angesichts der gegebenen Haushaltssituation hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 27.01.2016 empfohlen, den Stellplatzsteuertarif in der Weise anzuheben, dass die Steuer mit Wirkung ab 01.04.2016 dann 9 % des Mietwertes beträgt. Dieser Verwaltungsvorlage ist nunmehr als Anlage 1 ein Satzungsentwurf für die beabsichtigte Änderung der Stellplatzsteuersatzung der Gemeinde Wendtorf beigefügt.

 

Entsprechend der Vorberatung im Finanzausschuss wird allerdings auch erwogen, den Stellplatzsteuertarif mit Wirkung ab 01.01.2017 nochmals um einen weiteren Prozentpunkt anzuheben, so dass die Steuer ab 2017 dann 10 % des Mietwertes beträgt. Auch für eine solche Variante ist dieser Verwaltungsvorlage – als Anlage 2 – ein entsprechender Satzungsentwurf beigefügt. Er sieht vor, dass die Stellplatzsteuer für steuerpflichtige Zeiträume vom 01.04.2016 bis 31.12.2016 9 % des Mietwertes beträgt (vgl. Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1) und dann mit Wirkung ab 01.01.2017 schließlich 10 % des Mietwertes (siehe Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 2).

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf 1 und 2 der Satzung zur 1. Änderung der Satzung vom 19.08.2010 über die Erhebung einer Stellplatzsteuer in der Gemeinde Wendtorf


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung vom 19.08.2010 über die Erhebung einer Stellplatzsteuer in der Gemeinde Wendtorf gemäß Anlage 1 / Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage WENDT/BV/003/2016.