Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Satzung vom 12.11.2008 über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wendtorf
Vorlage
WENDT/BV/002/2016
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Wendtorf erhebt eine Zweitwohnungssteuer. Die Steuer beträgt zur Zeit 8 % des Mietwertes (vgl. § 9 der Satzung). Angesichts der gegebenen Haushaltssituation hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 27.01.2016 empfohlen, den Zweitwohnungssteuertarif in der Weise anzuheben, dass die Steuer mit Wirkung ab 01.04.2016 dann 9 % des Mietwertes beträgt. Dieser Verwaltungsvorlage ist nunmehr als Anlage 1 ein Satzungsentwurf für die beabsichtigte Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Wendtorf beigefügt.

 

Entsprechend der Vorberatung im Finanzausschuss wird allerdings auch erwogen, den Zweitwohnungssteuertarif mit Wirkung ab 01.01.2017 nochmals um einen weiteren Prozentpunkt anzuheben, so dass die Steuer ab 2017 dann 10 % des Mietwertes beträgt. Auch für eine solche Variante ist dieser Verwaltungsvorlage – als Anlage 2 – ein entsprechender Satzungsentwurf beigefügt. Er sieht vor, dass die Zweitwohnungssteuer für steuerpflichtige Zeiträume vom 01.04.2016 bis 31.12.2016 9 % des Mietwertes beträgt (vgl. Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1) und dann mit Wirkung ab 01.01.2017 schließlich 10 % des Mietwertes (siehe Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 2).

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf 1 und 2 der Satzung zur 2. Änderung der Satzung vom 12.11.2008 über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wendtorf (ZwStSa 2009)


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Satzung vom 12.11.2008 über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wendtorf (ZwStSa 2009) gemäß Anlage 1 / Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage WENDT/BV/002/2016.