Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Satzung vom 20.07.2009 über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Wendtorf
Vorlage
WENDT/BV/001/2016
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Wendtorf erhebt eine Hundesteuer, wobei die jährliche Steuer z. Zt. 20,00 EUR für den 1. Hund, 30,00 EUR für den 2. Hund und 40,00 EUR für jeden weiteren steuerbaren Hund beträgt. Angesichts der angespannten Haushaltslage hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 27.01.2016 empfohlen, die vorbezeichneten Steuersätze mit Wirkung ab 01.04.2016 in der Weise anzuheben, dass die jährliche Steuer künftig 40,00 EUR für den 1. Hund, 60,00 EUR für den 2. Hund und 80,00 EUR für jeden weiteren steuerbaren Hund beträgt.

 

Dieser Verwaltungsvorlage ist nunmehr der Entwurf für die beabsichtigte Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wendtorf beigefügt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Satzung vom 20.07.2009 über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Wendtorf (HundeStSa 2010)


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Satzung vom 20.07.2009 über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Wendtorf (HundeStSa 2010) gemäß Entwurf.