Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der
Gemeinde Bendfeld mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
in Höhe von 226.000 € und Ausgaben in Höhe von 300.000 € aus. Es besteht ein
Sollfehlbetrag in Höhe von 74.000 €. Hiervon entfällt ein Betrag von 21.600 €
als Defizitausgleich des Vorjahres.
Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und
Ausgaben in einer Größenordnung von je 11.500 EUR veranschlagt worden.
Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichener Vermögenshaushalt vor.
Die Gemeinde Bendfeld hat sich dafür
entschieden dem Breitbandzweckverband beizutreten. Hierfür ist eine
Stammkapitaleinlage von 1.700 € erforderlich. Ferner sind 2.500 € für
Ersatzinvestitionen der Feuerwehr etatisiert- Mangels Alternativen können diese
Investitionen nur über eine Kreditaufnahme gegenfinanziert werden.
§ 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung beinhaltet
demgemäß die Festsetzung eines Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 4.200 €.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer
A, 390 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer; Diese
Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Nach derzeitigem Kenntnisstand muss die
Gemeinde Bendfeld im Haushaltsjahr 2016 mit einer Mindereinnahme aus
Schlüsselzuweisungen in einer Größenordnung von 17.300 EUR rechnen. Für die
gemeindlichen Einkommensteueranteile werden Zuwächse in einem Umfang von 2.700 EUR
prognostiziert. Die Gewerbesteuern sind mit 35.000 € deutlich
unter dem Vorjahresansatz veranschlagt worden, da der Haushaltsansatz des
Vorjahres auch Nachzahlungsbeträge des Vorvorjahres beinhaltet.
Da andererseits die Belastungen aus Kreis-
und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per Saldo deutlich
steigen, bleibt letztlich festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der
Gemeinde Bendfeld – im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015 – aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen
um insgesamt 50.200 € (ohne Berücksichtigung der Fehlbetragszuweisung im Jahr
2015) verschlechtert zeigt. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 53).
Unter Berücksichtigung der
Fehlbetragsabdeckung des Vorjahres von 21.600 € reichen die laufenden Einnahmen
des Verwaltungshaushaltes wiederum nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken.
Ein Haushaltsausgleich ist nicht möglich. Es muss ein Haushaltsfehlbetrag von 74.000
€ ausgewiesen werden.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.