Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Bendfeld
Vorlage
BENDF/BV/055/2015
Aktenzeichen
II.910.02.03
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Bendfeld mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 226.000 € und Ausgaben in Höhe von 300.000 € aus. Es besteht ein Sollfehlbetrag in Höhe von 74.000 €. Hiervon entfällt ein Betrag von 21.600 € als Defizitausgleich des Vorjahres.

Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 11.500 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Vermögenshaushalt vor.

 

Die Gemeinde Bendfeld hat sich dafür entschieden dem Breitbandzweckverband beizutreten. Hierfür ist eine Stammkapitaleinlage von 1.700 € erforderlich. Ferner sind 2.500 € für Ersatzinvestitionen der Feuerwehr etatisiert- Mangels Alternativen können diese Investitionen nur über eine Kreditaufnahme gegenfinanziert werden.

§ 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 4.200 €.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer A, 390 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand muss die Gemeinde Bendfeld im Haushaltsjahr 2016 mit einer Mindereinnahme aus Schlüsselzuweisungen in einer Größenordnung von 17.300 EUR rechnen. Für die gemeindlichen Einkommensteueranteile werden Zuwächse in einem Umfang von 2.700 EUR prognostiziert. Die Gewerbesteuern sind mit 35.000 € deutlich unter dem Vorjahresansatz veranschlagt worden, da der Haushaltsansatz des Vorjahres auch Nachzahlungsbeträge des Vorvorjahres beinhaltet.

Da andererseits die Belastungen aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per Saldo deutlich steigen, bleibt letztlich festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Bendfeld – im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015 – aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen um insgesamt 50.200 € (ohne Berücksichtigung der Fehlbetragszuweisung im Jahr 2015) verschlechtert zeigt. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 53).

 

Unter Berücksichtigung der Fehlbetragsabdeckung des Vorjahres von 21.600 € reichen die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes wiederum nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein Haushaltsausgleich ist nicht möglich. Es muss ein Haushaltsfehlbetrag von 74.000 € ausgewiesen werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.