Betreff
Genehmigung der Konzeption des Hortes zur Bestätigung der Betriebserlaubnis durch den Kreis Plön
Vorlage
SV/BV/124/2015
Aktenzeichen
III.4/4640/2112.24
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, bedarf nach Maßgabe des § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis.

 

Der Schulverband Probstei ist insoweit Träger einer Einrichtung, für die nach Maßgabe der obigen Vorschrift eine Betriebserlaubnis erforderlich ist.

 

Es handelt sich bei dieser erlaubnisbedürftigen Einrichtung um den Hort in Schönberg. Dieser stellt eine Kindertageseinrichtung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII dar.

 

Kindertageseinrichtungen sind nach der landesrechtlichen Spezifizierung im § 1 Abs. 1 Satz 1 KiTaG sozialpädagogische Einrichtungen, in denen Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und in begründeten Einzelfällen darüber hinaus ganztags oder für einen Teil des Tages regelmäßig gefördert werden.

 

Kindertagesstätten sind gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 KiTaG insbesondere auch Horte für schulpflichtige Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

 

Nach § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII ist die Erlaubnis zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist nach § 45 Abs. 2 Satz 2 Nummer 1 SGB VIII unter anderem dann der Fall, wenn die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind.

 

Zur Prüfung dieser Voraussetzung ist daher gemäß § 45 Abs. 3 Nummer 1 SGB VIII durch den Träger der Einrichtung die Konzeption der Einrichtung vorzulegen, die auch Auskunft über Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung gibt.

 

Die Erlaubnisbehörde hat im Hinblick auf die Erweiterung des Hortes um eine Gruppe (vergleiche Verwaltungsvorlage SV/BV/116/2015) verlangt, dass eine neue Konzeption vorzulegen sei.

 

Diese neue Konzeption wird in der Anlage zur Verabschiedung überreicht. Das umfangreiche Werk wurde unter maßgeblicher Beteiligung des pädagogischen Fachpersonals innerhalb des Hortes zusammen mit dem pädagogischen Mitarbeiter der Amtsverwaltung erarbeitet.


Anlagenverzeichnis:

 

¾     pädagogisches Konzept für den „Hort und die Schülerbetreuung an den Salzwiesen“


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, das pädagogische Konzept für den „Hort und die Schülerbetreuung an den Salzwiesen“ in der Fassung der Anlage zur Verwaltungsvorlage SV/BV/124/2015 zu beschließen.