Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "nördlich der B 502, Mühlenkamp 30-32"
hier: Aufstellungs- und Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
BARSB/BV/062/2015
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Eigentümerin des Grundstücks Mühlenkamp 30-32 hat beantragt, den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Barsbek dergestalt zu ändern, dass auf dem Grundstück 4 statt bisher 2 Baumöglichkeiten geschaffen werden. Das Grundstück hat eine Größe 2.886 qm, sodass sich auch städtebaulich im Vergleich zu den umliegenden Grundstücken eine dichtere Bebauung einfügt.

 

Die Gemeindevertretung hat sich bereits mehrfach mit dem Thema befasst. Nachdem die Eigentümerin die Planungskostenübernahme bestätigt hat, soll nun das Planverfahren eingeleitet werden.

 

Das betroffene Grundstück liegt im Innenbereich der Gemeinde Barsbek. Das Planverfahren soll daher gemäß § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind damit nicht erforderlich und auch eine formelle frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden sind nicht erforderlich.

 

Da der Umfang der Planung als eher geringfügig anzusehen ist, wird nunmehr empfohlen, den Aufstellungsbeschluss und den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss in einer Sitzung zu fassen.


Anlagenverzeichnis:

 

1 Planentwurf

1 Begründung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „nördlich der Straße Mühlenkamp, Hausnummern 30-32“ (Aufstellungsbeschluss). Das Planverfahren wird nach § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.