Sachverhalt:
Die Landrätin des Kreises Plön hatte Herrn
Wirtschaftsprüfer Henning v. Reden mit Sitz in Kiel den Auftrag erteilt, die
Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) für
das Wirtschaftsjahr 2014 vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt
worden.
Die Schlussbesprechung, an der auch ein Vertreter des Gemeindeprüfungsamtes sowie mehrere Mitglieder der gemeindlichen Gremien teilgenommen hatten, fand am 15.10.2015 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung hat der Wirtschaftsprüfer jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses sowie der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 01.10.2015 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet.
Der Jahresfehlbetrag 2014 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein, der in der Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 erwirtschaftet wurde, beläuft sich auf lediglich 1.588,64 EUR (Vorjahr: 1.775,88 EUR). Zugleich war jedoch ein Bilanzgewinn in Höhe von 10.978,98 EUR zu verzeichnen, mit dem der Jahresfehlbetrag verrechnet werden könnte (so dass danach noch ein Bilanzgewinn von 9.390,34 EUR verbliebe).
Das Geschäftsergebnis des Jahres 2014 kann damit
insgesamt als erfreulich bezeichnet werden, zumal die erzielten
Umsatzerlöse, insbesondere in Gestalt der Abwassergebühren, und die sonstigen
betrieblichen Erträge ausreichten, um die Einrichtung (nahezu) kostendeckend zu
betreiben, wobei sich zugleich auch noch die Gebührenausgleichsrückstellung um
einen Betrag von 3.218,03 EUR erhöhen ließ. Dies wurde im Übrigen zum Anlass
genommen, um hinsichtlich der Abwassergebühren auf der Basis des
Kommunalabgabenrechts a) für die Jahre 2013 und 2014 eine Nachkalkulation
vorzunehmen, b) für das Jahr 2015 ebenfalls eine Nachkalkulation durchzuführen (die
allerdings für das IV. Quartal noch eine Prognose beinhaltet) sowie c) für den
Erhebungszeitraum 2016 eine Gebührenbedarfsberechnung zu erstellen. Über die
Ergebnisse wird am Ende dieser Sachverhaltsdarstellung berichtet.
Die in die Kläranlage
Schönberg im abgelaufenen Wirtschaftsjahr aus dem Gemeindegebiet Schönberg und
den angeschlossenen Umlandgemeinden eingeleitete Abwassermenge lag insgesamt um
rd. 8.600 m3 unter dem
Vergleichswert des Vorjahres (nachdem in den 3 vorangegangenen Jahren diese
Einleitungsmenge relativ konstant geblieben war). Nach der momentanen Datenlage
ist jedoch im Wirtschaftsjahr 2015 ein Wiederanstieg der Einleitungsmenge (um
etwa 7.000 m3 zu erwarten.
Die Vermögenslage des Eigenbetriebes ist unverändert stabil. So verminderte sich die Bilanzsumme nur um 1,01 % von 17.946.681,56 EUR per 31.12.2013 auf nunmehr 17.765.524,84 EUR per 31.12.2014.
Die bilanzielle
Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes belief sich zum Abschlussstichtag auf
64,16 % und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um 6,05 %-Punkte vermindert,
nachdem durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.12.2014 – und den 8.
Nachtrag zur Betriebssatzung des Ortsentwässerungsbetriebes – das Stammkapital
des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein verändert worden war. Die
Eigenmittel des Eigenbetriebes werden danach durch ein Stammkapital in Höhe von
nunmehr 6.000.000,00 EUR zuzüglich Rücklagen und Bilanzgewinn gebildet.
Die Auszahlungen für
Investitionsmaßnahmen im Jahr 2014 entfielen insbesondere auf die Optimierung
der Regenwasserkanalisation in der Albert-Koch-Straße, die Beschaffung eines
Notstromaggregates und weiterer Betriebsausstattung sowie auf die Kosten
anlässlich des Baubeginns an dem neuen Faulturm auf dem Klärwerksgelände. Da
die entsprechenden Zugänge betragsmäßig hinter der Summe der zu verbuchenden
Abschreibungen zurückblieb, führte dies letztlich dazu, dass sich das Anlagevermögen gegenüber dem 31.12.2013 per Saldo
um 310.022,52 EUR
(bzw. 1,74 %) auf 17.463.987,37 EUR per 31.12.2014 vermindert hat. Das langfristig zu nutzende Anlagevermögen ist im
Wesentlichen durch langfristiges Kapital (Eigenkapital unter Einbeziehung der
Darlehen von Kreditinstituten) gedeckt.
Der abschließende Prüfungsvermerk des
Wirtschaftsprüfers vom 15.10.2015 zum Jahresabschluss 2014 lautet auszugsweise
wie folgt:
„Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen
handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes
geben nach meiner Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 19.10.2015 (Az. 11-524.20.5.2) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des vorliegenden Jahresabschlusses 2014 hat die Verwaltung – wie zuvor bereits berichtet – bezüglich der Abwassergebühren im Gemeindegebiet Schönberg eine Nachkalkulation für die Zeit seit 01.01.2013 sowie eine Gebührenbedarfsberechnung für den Erhebungszeitraum 2016 nach Maßgabe der kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Im Ergebnis bleibt danach festzustellen, dass sich in den Jahren 2013 und 2014 ein Gebührenüberschuss in Höhe von insgesamt 46.228,72 EUR ergeben hat. Ursächlich hierfür ist, dass in diesem Zeitraum z.B. der Zinsaufwand sowie der Unterhaltungsaufwand für Gebäude, Anlagen und das Kanalnetz deutlich hinter den Annahmen der seinerzeitigen Gebührenbedarfsberechnung zurückblieb, so dass sich die zwischenzeitliche Steigerung der Abschreibungen und Personalaufwendungen mehr als kompensieren ließ. Insbesondere die beiden zuletzt genannten Faktoren führen nunmehr jedoch dazu, dass im ablaufenden Erhebungszeitraum 2015 zur Bedarfsdeckung der Einsatz von Mitteln der Gebührenausgleichsrückstellung erforderlich sein wird, zumal nach Buchungsstand per 1.10.2015 keine Einsparungen mehr bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu erwarten sind. Die Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage entspricht im Übrigen auch den Annahmen lt. Wirtschaftsplan 2015 des Ortsentwässerungsbetriebes. Die Gebührenvorschau für das Jahr 2016 hat sodann zum Ergebnis, dass weitere Mittel der bestehenden Gebührenausgleichsrückstellung zur betrieblichen Bedarfsdeckung eingesetzt werden müssen, und zwar in einer Größenordnung von 39.500,00 EUR (lt. Kalkulationsergebnis exakt 39.443,42 EUR). Insoweit werden die zuvor erzielten Gebührenüberschüsse – entsprechend der kommunalabgabenrechtlichen Regelungen – jetzt wieder zur Finanzierung der Schönberger Schmutzwasserbeseitigungsanlagen herangezogen, so dass eine Anhebung der für das Gemeindegebiet Schönberg festgesetzten Abwassergebührensätze zum 01.01.2016 entbehrlich ist. Rein rechnerisch verbliebe dann nach Ablauf des Erhebungszeitraumes 2016 noch ein Restbestand auf der Gebührenausgleichsrückstellung von annähernd 49.000,00 EUR, so dass möglicherweise auch 2017 auf eine Anhebung der Abwassergebühren verzichtet werden könnte. Sollten sich diesbezüglich neue Erkenntnisse ergeben, wird die Verwaltung im Laufe des Jahres 2016 entsprechend aktualisiertes Datenmaterial vorlegen.
Beschlussvorschlag:
I. Der Bau- und
Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zum Jahresabschluss 2014
des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein folgende Beschlüsse zu
fassen:
1.
Der
Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2014 des Ortsentwässerungsbetriebes
Schönberg/Holstein wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Jahresabschluss 2014 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein wird bei
einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 17.765.524,84 EUR in der geprüften
Fassung festgestellt.
3.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2014, die mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.588,64 EUR bzw. einem Bilanzgewinn in Höhe von
9.390,34 EUR abschließt, wird festgestellt.
4.
Der
Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 1.588,64 EUR wird mit dem in der Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesenen Bilanzgewinn verrechnet.
II.
Der Bau- und
Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das Ergebnis der
Nachkalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2013 und 2014, der Nachkalkulation/Prognose
für das Jahr 2015 sowie der Gebührenvorschau für das Jahr 2016 zustimmend zur Kenntnis
zu nehmen und zu beschließen, die Abwassergebühren im Jahr 2016 sowie – für den
Fall eines dann noch ausreichenden Bestandes der Gebührenausgleichsrückstellung
– auch im Jahr 2017 nach Maßgabe jener Abgabensätze zu erheben, die durch den
5. Nachtrag zur Schönberger Abwasserabgabensatzung festgesetzt worden sind.