Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Krummbek mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 586.700 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 215.900 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt,
weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 167.700 EUR
auf. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 27.200 € gestiegen. Zur
anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt einer Kreditaufnahme i.H.v. 146.300 EUR (+ 46.300 €). § 2 der
Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen
Gesamtbetrages der Kredite.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden mit
der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Krummbek nicht verändert.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
In der Gesamtbetrachtung verbessert sich die
Haushaltssituation des Verwaltungshaushaltes um insgesamt 38.200 €. Diese Verbesserungen
sind hauptsächlich auf Veränderungen im Bereich der allgemeinen
Finanzwirtschaft (Unterabschnitt 9000) zurückzuführen. Nach dem
Ursprungshaushalt 2015 sollten aus Steuern und Finanzzuweisungen abzüglich der
Umlagen ein saldierter Betrag von 210.700 € vereinnahmt werden. Nach
gegenwärtigem Sachstand lassen sich Einnahmen in Höhe von 247.000 € generieren.
Durch diesen Umstand kann nunmehr ein freier
Finanzspielraum im Verwaltungshaushalt in Höhe von 25.700 € ausgewiesen werden.
Steuermehreinnahmen in diesem Jahr führen
aber dem System des Finanzausgleiches geschuldet zu deutlichen Mindereinnahmen
aus Mitteln des Finanzausgleiches im nächsten Haushaltsjahr. Ferner hat die
Gemeinde Krummbek höhere Umlageverpflichtungen zu schultern. Damit überhaupt
ein Haushaltsausgleich im nächsten Haushaltsjahr gelingen kann, werden die
Steuermehreinnahmen, die hauptsächlich aus der Gewerbesteuer resultieren, in
einer sog. Finanzausgleichsrücklage verbucht.
Damit stehen Überschüsse des
Verwaltungshaushaltes aber nicht zur Finanzierung von Investitionen des
Vermögenshaushaltes zur Verfügung. Entsprechend muss der Kreditbedarf
entsprechend erhöht werden.
Im Vermögenshaushalt
waren bislang Verkaufserlöse aus dem Verkauf des Grundstücks auf dem
Göttsch-Hof in Höhe von 25.000 € etatisiert. Ob ein Verkauf realisiert werden
kann, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt ungewiss.
Zur Reduzierung des Haushaltsrisikos wurde
daher diese Einnahme aus dem Haushalt genommen und durch eine höhere
Kreditaufnahme ersetzt.
Sollte sich ein Verkauf des Grundstückes doch
noch realisieren lassen, so wird mit der Jahresrechnung 2015 der Kreditbedarf
entsprechend wieder nach unten korrigiert.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Nachtragshaushaltssatzung
2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das
Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung
des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die
Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen
sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.