Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2015
Vorlage
WENDT/BV/105/2015
Aktenzeichen
II.910.02.20
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Wendtorf mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.728.100 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 2.098.400 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.032.000 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 1.975.200 € gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Investitionen werden Zuschüsse und Investitionskostenbeteiligungen in Höhe von 1.755.000 € erwartet. Der Gemeindeanteil beträgt demnach noch beachtliche 262.900 €.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Wendtorf nicht verändert. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen erhöht sich von bisher 13,26 Stellen um 0,99 Stellen auf nunmehr 14,25 Stellen. § 2 Nr. 4 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß diese Änderung.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes wird auf den umfangreich dargestellten Vorbericht verwiesen. Die jeweiligen Veränderungen der Einzelpositionen wurden mit entsprechenden Erläuterungen versehen.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.