Betreff
Verteidigungsanlage Jägersberg -57/259-, Einrichtung eines militärischen Schutzbereiches; hier: Stellungnahme der Gemeinde Brodersdorf
Vorlage
BRODE/BV/061/2015
Aktenzeichen
III.2.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr beabsichtigt, den Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Jägersberg auf zwei Schutzbereiche aufzuteilen. Für den Schutzbereich Jägersberg –Mole- ist das Anhörungsverfahren bereits abgeschlossen. Hiervon war die Gemeinde Brodersdorf nicht betroffen. Für den vorliegenden Schutzbereich Jägersberg –Munitionslager- wird auch die Gemeinde Brodersdorf gem. § 1 Abs. 3 Schutzbereichgesetz im Anhörungsverfahren beteiligt.

 

Der Schutzbereich wurde aufgrund sicherheitstechnischer Aspekte, die die munitionstechnische Sicherheit betreffen, hin überarbeitet und aktualisiert. Dies führte zu neuen Abständen (geringfügige Vergrößerung) für die Schutzabstandszonen (SAZ) III, IV und V.

 

Die Gemeinde Brodersdorf betreffen die Schutzabstandszonen IV und V. Die Zone IV (rote Linie/ mittlere Linie) grenzt so gerade eben an die Gemeindegrenze. Die Zone V (grüne Linie/ äußere Linie) beinhaltet wesentlich mehr Flächen der Gemeinde. Allerdings liegen die betroffenen Flächen im Außenbereich und sind nicht bebaut.

 

Den genauen Anforderungen der Schutzbereichforderung entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Brodersdorf nimmt die Einrichtung eines militärischen Schutzbereiches der Verteidigungsanlage Jägersberg zur Kenntnis / bzw. gibt folgende Stellungnahme dazu ab. Der geplante Schutzbereich wird gemäß der Schutzbereicheinzelforderung bei zukünftigen Planungen berücksichtigt sowie alle weiteren von dieser Maßnahme betroffenen Planungsträger angewiesen, dem ebenfalls Rechnung zu tragen.