Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Köhn
Vorlage
KÖHN/BV/093/2015
Aktenzeichen
013.02.08
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bereits in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Köhn am 20.08.2013 wurde beschlossen, die Hauptsatzung der Gemeinde Köhn mit dem Ziel zu ändern, die in § 2 Abs. 2 festgesetzten Höchstbeträge anzupassen, die Anzahl der Mitglieder im Finanzausschuss von 3 auf 4 Mitglieder zu erhöhen und die Einberufung von Einwohnerversammlungen bei Bedarf. Weitere Änderungen waren ausschließlich Redaktionell.

Es wurde zum damaligen Zeitpunkt durch die Amtsverwaltung versäumt, die Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen und die Änderungssatzung auszufertigen und bekannt zu machen. Auf Hinweis der Kommunalaufsicht ist aus Gründen der Rechtssicherheit ein erneuter Beschluss der Gemeindevertretung für die Änderung der Hauptsatzung zu fassen. Die 2. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 20.08.2013 in Kraft.

 

Weitere redaktionelle Änderungen sollen auf Hinweis der Kommunalaufsicht Berücksichtigung finden:

§ 3 Abs. 2 ist zu streichen, da grundsätzlich alle Ausschüsse öffentlich tagen (§ 46 Abs. 8 S. 1 GO). § 3 Abs. 3 wird dadurch Abs. 2.

§ 6 Satz 2 sind die aktuell geltenden Verordnungen aufzuführen.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Köhn.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Köhn beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Köhn gemäß dem vorliegenden Entwurf.