Sachverhalt:
Die Gemeinden Wisch, Krokau und Barsbek haben
bereits gleichlautende Grundsatzbeschlüsse zur Gründung eines Zweckverbandes
für die Nachnutzung der Grundschule Krokau gefasst. Auf Basis dieser
Beschlusslagen und auf Basis der ebenfalls gleichlautend gefassten
Konzeptbeschlüsse, wurde der zur Gründung eines Zweckverbandes zwingend
notwendige öffentlich-rechtliche Vertrag, der der Anlage nebst allen Anlagen
beigefügt ist gefertigt.
Gegenstand des Vertrages ist auch die
künftige Verbandssatzung, die ebenfalls der Anlage beigefügt ist.
Da der Vertrag von der Kommunalaufsicht
genehmigt werden muss, ist dieser in der vorliegenden Fassung mit der
Kommunalaufsicht abgestimmt worden und in der Form genehmigungsfähig. Seitens
der Kommunalaufsicht wurde vorsorglich noch eine Abstimmung mit dem
Innenministerium vorgenommen, die ebenfalls keine Bedenken ergab. Der Name des
Verbandes „Zweckverband Am Sandberg“ lehnt sich an die Flurstückbezeichnung an
und wurde mit der Bürgermeisterin und den beiden Bürgermeistern abgestimmt.
Aus Rechtsgründen wäre nun folgender Weg
notwendig und vorgegeben. Nach den Beschlüssen über den Vertrag würde dieser
der Kommunalaufsicht zur Genehmigung eingereicht. Nach Genehmigung erfolgt der
formale Vorgang der sog. „Errichtung“, die auch eine Veröffentlichung
beinhaltet. Die Gründung erfolgt dann zum 01.01.2016, so dass die
konstituierende Sitzung des Verbandes im Januar 2016 erfolgen kann.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung, zu
der die Landrätin des Kreises Plön einlädt, würde dann neben den Regularien und
dem Beschluss der Satzung weitere notwendige Beschlüsse (Z.B.
Entschädigungssatzung, evtl Geschäftsordnung, Zustimmung zu Verträgen etc. pp)
erfolgen können. Diese weiteren Regelwerke sind regelmäßig allerdings nicht
genehmigungspflichtig. Soweit Erläuterungen zum weiteren Fortgang.
Hinsichtlich des Baus des Feuerwehrhauses
liegt der Förderbescheid, wie bekannt, bereits seit längerem vor, so dass
unmittelbar nach dem letzten Beschluss einer der drei beteiligten Gemeinden die
Auftragsvergabe für die weiteren Planungsschritte und damit den Bau erfolgen
kann. In dem Förderbescheid war bereits enthalten, dass die Gründung des
Zweckverbandes gesichert sein muss, so dass nunmehr die Angelegenheit
vorangetrieben werden kann.
Weitere Erläuterungen erfolgen in der
Sitzung.
Anlagenverzeichnis:
- Öffentlichen-rechtlichen Vertrag (4. Entwurf; Stand 29.04.2015)
- Anlage 1 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag / Konzeptstudie
- Anlage 2 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag / Verbandssatzung
- Anlage 3 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag / Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Krokau stimmt dem öffentlich-rechtlichen
Vertrag zur Gründung des Zweckverbandes für die Nachnutzung der Grundschule
Krokau in der vorgelegten Fassung (4. Entwurf; Stand: 29.04.2015) nebst Anlagen
zu. Die Verwaltung wird gebeten, diesen zur Genehmigung bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde
vorzulegen.
Das nach erforderlicher Ausschreibung bereits
ermittelte Architekturbüro Neu aus Preetz ist mit den weiteren zum Bau des
Feuerwehrhauses erforderlichen Schritten zu beauftragen.