Sachverhalt:
Alle Einzelmitglieder
der Aktivregion Ostseeküste haben in der Vergangenheit vor abschließender
Fertigung der zur Anerkennung für die neue Förderperiode der EU (2015 -2023)
erforderlichen Integrierten Entwicklungsstrategie folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss:
„……beschließt, als Teil der Gebietskulisse der
LAG AktivRegion Ostseeküste im Rahmen der ELER-Förderung (2014 – 2023), die
gemeinsam und von weiteren Akteuren erarbeitete Integrierte
Entwicklungsstrategie in der derzeitigen Fassung aktiv umzusetzen.
Zur Umsetzung der Strategie ist die
Bereitstellung von öffentlichen KO-Finanzierungsmitteln für die Jahre 2015 –
2023 für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe insbesondere durch das
Regionalmanagement erforderlich. Dazu beteiligt sich die Gemeinde mit einem Beitrag
von 0,80 € je Einwohner/jährlich.
Zur Sicherung von möglichen Projekten in
privater Trägerschaft und unter dem Vorbehalt, dass das Land Schleswig-Holstein
Mittel in gleicher Höhe bereitstellt, beteiligt sich die Gemeinde mit einem
Beitrag von 0,17 € je Einwohner/jährlich.
Für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit
eigener Beteiligung wird die erforderliche KO-Finanzierung gesondert
bereitgestellt.
Die Zusagen stehen unter dem Vorbehalt eines
jeweiligen notwendigen Haushaltsbeschlusses.“
Die
Strategie ist auf der Homepage www.aktivregion-ostseeküste.de abrufbar und befasst sich mit Projekten um
die Kernthemen Klimawandel und Energie, Wachstum und Innovation, Nachhaltige
Daseinsvorsorge sowie Bildung. Die Förderquoten liegen in der bisherigen Höhe
von 55% der förderfähigen Nettokosten, zzgl. jeweils möglicher 5%iger Zuschläge
für interkommunale oder in der Region modellhafte Projekte. Durch die Strategie
ist gewährleistet, dass wie in der Vergangenheit auch eine Vielzahl von
Projekten auch und insbesondere für kleinere Gemeinden möglich sein wird.
Die
Strategie und die Beschlusslagen der Mitglieder der AktivRegion wurden auf
Basis einer Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Erstellung der
Strategie herbeigeführt und dem Land zeitgerecht vorgelegt.
Nach
Einreichung der Strategie teilt das Land nunmehr mit, dass die Anerkennung erst
erfolgen kann, wenn aufgeklärt wird, ob in den Fällen, in denen ein Amt über
eine Mitgliedschaft verfügt (Achtung: Die Satzung lässt sowohl die
Mitgliedschaft einer Gemeinde als auch eines Amtes zu), eine
Aufgabenübertragung auf das jeweilige Amt erfolgt ist. Problematisch könnte
dies für die Gemeinden des Amtes Selent/Schlesen und einige Gemeinden des Amtes
Probstei sein. Die genannten Ämter sind bereits seit jeher Mitglied. Eine
Prüfung der Sachlage für die Gemeinden des Amtes Selent Schlesen ist von hier aus
naturgemäß nicht ohne weiteres möglich.
Für
die Gemeinde Lutterbek stellt sich nach alledem die Frage der Übertragung der
Aufgabe „Mitgliedschaft in der AktivRegion Ostseeküste e.V. als Teilaufgabe der
Integrierten Ländlichen Entwicklung gem. § 5 Abs. 1 Ziffer 14 Amtsordnung“ auf
das Amt Probstei. Alternativ käme ein Beschluss über eine Einzelmitgliedschaft
in Frage. Finanziell ist dies unbeachtlich, da die Mitgliedsbeiträge im
derzeitigen Fall (Amt ist Mitglied) im Wege der Amtsumlage finanziert werden. Im
Falle einer Einzelmitgliedschaft werden die Mitgliedsbeiträge unter
Herausrechnung aus der Amtsumlage direkt aus dem Gemeindehaushalt bezahlt. Die
Unterschiede sind marginal. Hinsichtlich der Mitbestimmung ergäbe sich zwar ein
Unterschied, der allerdings eher gegen eine Einzelmitgliedschaft spräche, da
die Stimmenanteile auf die Einwohneranzahl abgestimmt sind. Außerdem konnten
schon in der Vergangenheit alle Gemeinden, die wollten, selbstverständlich an
den Sitzungen der AktivRegion teilnehmen und inhaltlich mitwirken.
Zwar
lässt die Amtsordnung nur eine gewisse Anzahl (5) von Aufgabenübertragungen zu
und die Gemeinde hat bereits die Aufgabe „Beteiligung an dem
Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön…“ auf das Amt
übertragen, da es sich hierbei aber ebenfalls um eine Teilaufgabe der
Integrierten Ländlichen Entwicklung handelt, ist dies unschädlich, da es die
Anzahl der übertragenen Aufgaben nicht erhöht.
Um nun
allerdings die Anerkennung nicht zu gefährden sind also, im Zweifel klarstellende
Beschlüsse notwendig. Es wird darauf hingewiesen, dass das Land eine Frist bis
zum 30.06.2015 gesetzt hat. Die AktivRegion sollte dabei als Konstrukt zur
Vergabe von Fördermitteln nicht gefährdet werden, da auf andere Weise, gerade
für kleinere Gemeinden die Aquise von Fördermittel kaum möglich wäre.
Es
wird daher um Beratung und Beschlussfassung gebeten. Alternativ zum
formulierten Beschlussvorschlag wäre zu beschließen, dass die Gemeinde eine
Einzelmitgliedschaft beschließt und der o.a. zitierte Beschluss wäre zu
fassen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Lutterbek beschließt, die
Aufgabe Mitgliedschaft in der AktivRegion Ostseeküste e.V. als Teilaufgabe der
Integrierten Ländlichen Entwicklung gem. § 5 Abs. 1 Ziffer 14 Amtsordnung auf
das Amt Probstei.
Die Gemeinde stimmt der im Sachverhalt
beschriebenen bereits gefassten Beschlusslage des Amtes zu.