Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 für das Gebiet "Quadanlage Strandstraße, unmittelbar nördlich der B 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße"
hier: ergänzter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/666/2015
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am 21.04.2015 bereits den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 63 gefasst. Es hat nach dem Beschluss jedoch noch eine Abstimmung hinsichtlich der Eingrünung der Anlage mit der unteren Naturschutzbehörde gegeben. Von Seiten des Kreises Plön wurde erklärt, dass bereits beim Ortstermin im Dezember 2014 darauf hingewiesen wurde, dass eine starke Eingrünung der Anlage zur Strandstraße, aber auch zur nördlich gelegenen Hofstelle erfolgen muss. Der Erhalt und das Pflanzen von zusätzlichen Bäumen reicht dafür nicht aus.

 

Nach Abstimmung mit dem Vorhabenträger wurde in der Planzeichnung nun noch ein Pflanzstreifen an der Strandstraße ab der Stellplatzanlage und als Gebietsabgrenzung zur Hofstelle aufgenommen. In der anliegenden Planzeichnung ist dieser Pflanzstreifen festgesetzt. Weiterhin werden ein entsprechend geänderter Auszug aus der Begründung und dem Umweltbericht mit Übersichtskarte der Ausgleichsfläche beigefügt.

 

Da die Planzeichnung, die Begründung und der Umweltbericht nach dem Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss noch einmal geändert wurden, muss ein entsprechend ergänzter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gefasst werden.


Anlagenverzeichnis:

 

1 Planzeichnung

1 Vorhaben- und Erschließungsplan

1 Auszug aus der Begründung

1 Auszug aus dem Umweltbericht


Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden ergänzten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 63 für das Gebiet „Quadanlage Strandstraße, unmittelbar nördlich der B 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung und der Umweltbericht werden in der vorliegenden ergänzten Fassung gebilligt.