Betreff
Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/648/2015
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dieser Verwaltungsvorlage geht den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses sowie den übrigen Mitgliedern der Gemeindevertretung die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Schönberg zur Beratung und Genehmigung zu. Nach dieser Jahresrechnung belief sich im Jahr 2014 das endgültige Anordnungssoll der Einnahmen und Ausgaben

 

a)  im Verwaltungshaushalt auf                                   8.389.663,83 EUR

b)  im Vermögenshaushalt auf                                    1.143.090,27 EUR.

 

Dabei lässt sich zunächst erfreulicherweise feststellen, dass der Haushaltsausgleich herbeigeführt werden konnte.

 

Gegenüber jenem Haushaltsplan, den die Gemeindevertretung am 16.12.2013 beschlossen hatte, weist die Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt eine Abschlussverbesserung um 63.077,15 EUR auf. Dies belegt die Tatsache, dass Kapitalrückflüsse und Verkaufserlöse, die ursprünglich in einem Umfang von 420.700,00 EUR zur Stützung des Verwaltungshaushaltes eingesetzt werden sollten, letztlich nur in Höhe von 357.622,85 EUR zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes herangezogen werden mussten (vgl. Haushaltsstelle [ HHST ] 9100.28000, Seite 82 der Jahresrechnung, bzw. HHST 9100.90000, Seite 118).

 

Zwar waren 2014 im Bereich des Verwaltungshaushaltes auch einige planverschlechternde Faktoren zu verzeichnen (z.B. Mehrbedarf bei der Feuerwehr für Fahrzeugunterhaltung, Geräte und Ausrüstung, höhere Kreis- und Amtsumlage, Nichterreichen der im Bereich der Gemeindestraßen veranschlagten Einnahmen, geringere Konzessionsabgaben, Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer und höhere Beihilfeaufwendungen). Die Summe der Abschlussverbesserungen überwog allerdings deutlich; Sie resultierten insbesondere aus höheren Finanzausgleichsmitteln, aus höheren Einnahmen im Bereich des Feuerlöschwesens, aus einer geringeren Gewerbesteuerumlage, aus Einsparungen bei Schulkostenbeiträgen, Verwaltungskostenbeiträgen und bei „ProArbeit“ sowie aus geringeren Schuldendienstleistungen.

 

Im Detail lassen sich zum Ablauf des Verwaltungshaushaltes noch folgende Feststellungen treffen:

 

I.       Die Steuern und Finanzzuweisungen (Einnahme-Hauptgruppe 0) weisen in der Gesamtsumme (7.264.568,68 EUR) eine saldierte Planabweichung um ./. 21.431,32 EUR auf. Die geringeren Erträge aus der Gewerbesteuer (./. 121.895,22 EUR) sowie aus Einkommensteueranteilen, Umsatzsteueranteilen und der Hundesteuer konnten dabei zum großen Teil kompensiert werden durch Mehreinnahmen vor allem bei den Schlüsselzuweisungen, den zentralörtlichen Finanzausgleichsmitteln, der Grundsteuer, der Vergnügungssteuer und den Nachzahlungszinsen.

 

II.     Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1) liegen – bezogen auf den Gesamthaushalt – mit einer Summe von 445.605,74 EUR um 94.494,26 EUR unter den Planvorgaben. Dies resultiert u.a. aus geringeren Erstattungen für das Dienstleistungszentrum „Pro Arbeit“ sowie für die „Bürgerarbeit“, denen im Jahr 2014 aber auch entsprechend verminderte Personalausgaben gegenüber stehen (siehe Seite 32 und 64 der Jahresrechnung). Hinzu kommen geringere Veranstaltungsentgelte (mit denen andererseits aber auch Minderausgaben einher gingen), die geringeren Erstattungen im Bereich der Gemeindestraßen sowie verminderte Innere Verrechnungen.

 

III.    Bei den sonstigen Finanzeinnahmen (Hauptgruppe 2) mit einem Gesamtbetrag 679.489,41 EUR ist – gegenüber den Vorgaben des Haushaltsplanes – eine saldierte Mindereinnahme i.H.v. 90.710,59 EUR zu verzeichnen. Ausschlaggebend hierfür ist – neben einem niedrigeren Erlös aus Konzessionsabgaben – insbesondere die verminderte Zuführung vom Vermögenshaushalt (./. 63.077,15 EUR wie eingangs schon erläutert).

 

IV.   Die Personalkosten sind 2014 in einem Gesamtumfang von 1.219.959,54 EUR entstanden; Sie liegen damit um 26.440,46 EUR unter dem eingeplanten Ausgabevolumen. Die Einsparungen waren vor allem auch beim Dienstleistungszentrum „ProArbeit“ (= ./. 31.600,50 EUR, vgl. Seite 32 der Jahresrechnung) sowie bei den im Bereich des Bauhofes dargestellten Personalaufwendungen für die „Bürgerarbeit“ (./. 18.952,69 EUR, siehe Seite 64/65) zu verzeichnen. Mit diesen Minderausgaben gingen – wie vorstehend unter Ziff. II bereits angesprochen – allerdings auch entsprechend geringere Kostenerstattungen einher.

 

Durch die vorbezeichneten Einsparungen konnten im Übrigen aber noch die vermehrten Beihilfeaufwendungen (+ 24.790,44 EUR), die ebenfalls dem Personalaufwand zuzurechnen sind, mehr als kompensiert werden (vgl. Seite 5).

 

V.    Der tatsächliche Mittelbedarf für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (hierzu gehören in der Hauptgruppe 5/6 z.B. die Unterhaltungskosten, der Aufwand für Geräte und Ausstattung, die Bewirtschaftungskosten, Mieten und Pachten, die Aufwendungen für Fahrzeuge, Post- und Fernmeldegebühren, Schulkostenbeiträge, Geschäftsausgaben, Verwaltungskostenbeiträge und dergl.) lag deutlich unter den ursprünglichen Planannahmen, und zwar um saldiert 100.528,01 EUR. Dies resultiert aus Einsparungen bei einer Vielzahl von Haushaltsstellen. Größere Minderausgaben waren zudem bei den Schulkostenbeiträgen (./. 19.484,28 EUR, Seite 19), den Verwaltungskostenbeiträgen (./. 41.187,95 EUR, vgl. vor allem Seite 7), den Inneren Verrechnungen (./. 8.327,52 EUR) sowie bei der Gruppe der Bewirtschaftungskosten (./. 24.488,31 EUR) zu verzeichnen.

 

VI.   Die gezahlten Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Hauptgruppe 7) blieben bei einer Gesamtsumme von 1.783.697,73 EUR um 26.502,27 EUR hinter der Planvorgabe (1.810.200,00 EUR) zurück. Zu dieser Einsparung trugen die geringeren Zuweisungen an den Schulverband Probstei (./. 10.368,87 EUR, Seite 38) sowie an die Kindertagesstätten und Spielkreise (saldiert ./. 9.929,06 EUR, siehe Seite 39 der Jahresrechnung) entscheidend bei.

 

VII.  Die sonstige Finanzausgaben, die unter den Haushaltsstellen der Hauptgruppe 8 verbucht werden, lagen mit insgesamt 4.301.434,57 EUR um 53.165,43 EUR unter dem im Etat des Jahres 2014 bereitgestellten Volumen. Zwar waren hier – wie eingangs schon erwähnt – z.B. auch höhere Kreis- und Amtsumlagezahlungen zu verzeichnen. Die geringere Gewerbesteuerumlage (./. 57.800,00 EUR), ersparte Zinsaufwendungen (./. 19.946,88 EUR) sowie die um 23.030,16 EUR verminderte Zuführung zum Vermögenshaushalt übertrafen betragsmäßig aber deutlich diese höheren Umlagezahlungen.

 

Zusammengefasst stellen sich damit im Plan-Ablauf-Vergleich die großen Einnahme- und Ausgabeblöcke, d.h. die Hauptgruppen (HGr.) 0 bis 2 bzw. 4 bis 8, wie folgt dar:

 

Einnahmen

Planansatz

Ergebnis

 

a) Steuern, allgemeine Zuweisungen (HGr. 0)

 

7.286.000,00 EUR

 

7.264.568,68 EUR

b) Einnahmen aus Verwaltung / Betrieb (HGr. 1)

540.100,00 EUR

445.605,74 EUR

c) Sonstige Finanzeinnahmen (HGr. 2)

770.200,00 EUR

679.489,41 EUR

 

    Summe

 

8.596.300,00 EUR

 

8.389.663,83 EUR

 

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Ausgaben

 

Planansatz

 

Ergebnis

 

a) Personalausgaben (HGr. 4)

 

1.246.400,00 EUR

 

1.219.959,54 EUR

b) Sächlicher Verwaltungs- und Betriebs-

     aufwand (HGr. 5/6)

1.185.100,00 EUR

1.084.571,99 EUR

c) Zuweisungen und Zuschüsse (HGr. 7)

1.810.200,00 EUR

1.783.697,73 EUR

d) Sonstige Finanzausgaben (HGr. 8)

4.354.600,00 EUR

4.301.434,57 EUR

 

    Summe

 

8.596.300,00 EUR

 

8.389.663,83 EUR

 

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Die vorstehende Tabelle verdeutlicht nochmals, dass sich im Jahresergebnis die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes ausgeglichen gegenüber stehen (und jeweils um 206.636,17 EUR hinter dem Gesamtvolumen des Haushaltsplanes 2014 zurückblieben).

 

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt ist 2014 in einer Größenordnung von 289.169,84 EUR und damit in Höhe der ordentlichen Darlehenstilgung erbracht worden (vgl. HHST 9100.86000 und 9100.30000, Seiten 82 + 118 der Jahresrechnung). Dabei musste der Planansatz insbesondere deshalb nicht in vollem Umfang ausgeschöpft werden, da die Tilgung jenes Darlehens, das für den Erwerb und die Sanierung des neuen Bauhofes aufgenommen wurde, vertragsgemäß erst am 15.05.2015 einsetzt (und somit nicht schon 2014 kassenwirksam wurde).

 

Das Volumen des Vermögenshaushaltes belief sich 2014 auf 1.143.090,27 EUR und lag damit letztlich um rund 406.000,00 EUR unter der Gesamtsumme, die per Haushaltssatzung 2014 vorgegeben worden war. Diese Unterschreitung erklärt sich auf der Ausgabenseite im Wesentlichen durch die Abschluss-verbessernde Absetzung von Haushaltsausgaberesten aus Vorjahren in einem Umfang von etwa 127.100,00 EUR (davon nahezu 118.800,00 EUR für den Parkplatzbau Kalifornien / Holm), durch die nicht erfolgte Erweiterung des Kindheitsmuseums (ca. 191.400,00 EUR), durch die geringere Zuführung zum Verwaltungshaushalt (./. 63.077,15 EUR) sowie durch Einsparungen bei den Tilgungsleistungen (./. 23.030,16 EUR). Vor diesem Hintergrund ist es gelungen, auf der Einnahmeseite Grundstücksveräußerungserlöse in einer Größenordnung von annähernd 438.000,00 EUR, die 2014 (noch) nicht realisiert werden konnten, zu kompensieren. Hierzu trugen im Übrigen auch Mehreinnahmen aus Erschließungsbeiträgen bei (+ 76.974,66 EUR).

 

Die Investitionsschwerpunkte lagen 2014 beim Fahrzeugerwerb für die Feuerwehr Schönberg (IST-Ausgaben: 211.830,14 EUR), beim Bau eines Umkleide-/Sanitärgebäudes auf dem Sportplatz an der Strandstraße (IST-Ausgaben: 355.278,66 EUR), beim Bau von Spielplätzen incl. Bewegungstreff (IST-Ausgaben: 67.007,15 EUR) sowie bei der Sanierung bzw. dem Umbau des neuen Bauhofgebäudes (IST-Ausgaben: 318.526,92 EUR).

 

Für Maßnahmen, die erst 2015 fertiggestellt bzw. finanziell abgewickelt werden können, wurden Haushaltsausgabereste neu gebildet bzw. weiter vorgetragen, und zwar im Wesentlichen für die Neugestaltung der Fußgängerzone (266.310,48 EUR), für den Umbau des neuen Bauhofgebäudes (120.099,82 EUR), für den Straßen-, Wege und Parkplatzbau (80.700,00 EUR), für den Bau bzw. die Sanierung von Spiel- und Bolzplätzen (40.000,00 EUR) sowie für den Umbau des Hauses der Sicherheit (44.200,00 EUR). Die Auflistung aller in das Jahr 2015 übertragenen Haushaltsreste ist Blatt 7 der Jahresrechnung zu entnehmen.

 

Die Summe der beim Jahresabschluss 2014 verbliebenen Kasseneinnahmereste belief sich auf 647.043,46 EUR. Dieser Betrag entfällt mit 199.546,49 EUR auf den Verwaltungshaushalt (zum Vergleich Stand per 31.12.2013: 330.551,19 EUR) und mit 447.496,97 EUR auf den Vermögenshaushalt. Größte Einzelposition ist dabei die anteilige Kreditaufnahme i.H.v. 400.000,00 EUR (die Auszahlung erfolgt im 1. Quartal 2015). Eine vollständige Auflistung der Kassenreste beinhaltet Blatt 8 der Jahresrechnung.

 

Nachfolgend noch einige Anmerkungen zu den im Haushaltsjahr 2014 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben:

 

Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 5 der Haushaltssatzung und ggf. ergänzende Deckungsvermerke im Haushaltsplan vorgegeben worden sind, waren 2014 Überschreitungen gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) in einem Gesamtumfang von 44.649,08 EUR (= 0,47 % des Haushaltsvolumens) zu verzeichnen. Davon entfielen 37.508,77 EUR auf den Verwaltungshaushalt und 7.140,31 EUR auf den Vermögenshaushalt. Es sei insoweit auch auf die in der Jahresrechnung enthaltene Überschreitungsliste (Blatt 9) Bezug genommen.

 

In diesem Zusammenhang ist jedoch auf die Regelungen in § 4 der Haushaltssatzung hinzuweisen. Danach ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 10.000,00 EUR (je Einzelfall) festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und nach Auswertung jener Buchungsvorfälle, die bei den in der Überschreitungsliste aufgeführten Haushaltsstellen zu verzeichnen waren, verblieben beim Jahresabschluss 2014 letztlich keinerlei über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben mehr, die noch der gesonderten Genehmigung bedürften, zumal – mit Blick auf das Gesamtergebnis der Jahresrechnung 2014 – auch festzustellen ist, dass letztlich in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.

 

Darüber hinaus lässt sich zum vorliegenden Jahresabschluss 2014 noch folgendes berichten:

 

a)  Aus den Darlehen, die dem Gemeindehaushalt zuzurechnen sind, errechnet sich per 31.12.2014 ein Schuldenstand von 9.173.731,69 EUR (bzw. – bei einer Einwohnerzahl von 6.073 – i.H.v. 1.510,58 EUR/Ew.). Die im Jahr 2014 noch zurückgestellten Darlehensneuaufnahmen i.H.v. 400.000,-- EUR + 348.000,-- EUR sind in diesem Betrag nicht enthalten. Der gemäß Haushaltssatzung 2014 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite musste dabei im Übrigen in einem Umfang von 6.700,00 EUR nicht ausgeschöpft werden.

 

b)  Der Rücklagenbestand der Gemeinde Schönberg beläuft sich noch auf insgesamt 7.794,38 EUR (Finanzausgleichsrücklage: 7.438,07 EUR, allgemeine Rücklage: 356,31 EUR).

 

c)  Spenden, über die nach § 76 Abs. 4 Satz 5 der Gemeindeordnung zu berichten ist, sind der Gemeinde Schönberg im Jahr 2014 in Höhe von insgesamt 5.565,00 EUR zugeflossen. Den Mitgliedern der Gemeindevertretung wird hierzu noch eine gesonderte Auflistung zugehen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Schönberg festzustellen.