Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 der Gemeinde Ostseebad Laboe
Vorlage
LABOE/BV/822/2014/1
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 30.10.2014 wurde bereits – im Entwurf – die Haushaltssatzung 2015 mit dem Zahlenwerk des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes (incl. Finanzplan für den Zeitraum bis 2018) vorgelegt. Eine erläuternde Verwaltungsvorlage war dann – mit dem Stellenplanentwurf – der Einladung zur Sitzung des Finanz-und Wirtschaftsausschusses am 27.11.2014 beigefügt.

 

Mit der Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2014 ist sodann noch eine Veränderungsliste zum ursprünglichen Haushaltsentwurf nachgereicht worden, wonach sich

 

a)     das Volumen des Verwaltungshaushaltes auf 6.620.600,00 EUR,

b)     das Volumen des Vermögenshaushaltes auf 2.342.400,00 EUR,

c)     der Gesamtbetrag der Kredite auf 1.225.900,00 EUR

 

belief. Diese Veränderungsliste berücksichtigte u.a. die aktuelle Zahlen zu den Schlüsselzuweisungen, zur Kreisumlage, zu den Verlustzuweisungen an den Gemeindebetrieb, zu den Zuschüssen an die Kindertagesstätten sowie investitionsbedingte Veränderungen (Sanierung Freya-Frahm-Haus, Sanierung Schulgelände und Anschaffung von Parkscheinautomaten).

 

Der Haushaltsentwurf fand jedoch (bei 11 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen) am 10.12.2014 nicht die Zustimmung der Gemeindevertretung, so dass nunmehr erneut eine Beratung und Beschlussfassung zum Etat des Jahres 2015 ansteht.

 

Gegenüber dem bisher vorliegenden Datenmaterial könnten nunmehr noch folgende Änderungen in die Haushaltsplanung einfließen.

 

Verwaltungshaushalt

 

1.      Der inzwischen modifizierte Wirtschaftsplan des Gemeindebetriebes weist aufgrund einiger Einsparungen einen um 32.000,00 EUR geringeren Jahresverlust aus (vgl. hierzu auch Verwaltungsvorlage LABOE/BV/846/2015).

 

2.      Bei Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung gemäß Verwaltungsvorlage LABOE/BV/842/2015 könnte eine Mehreinnahme von 17.000,00 EUR veranschlagt werden.

 

3.      Eine weitere Mehreinnahme in einer Größenordnung von 6.400,00 EUR ließe sich bei einer Änderung der Hundesteuersatzung entsprechend der Verwaltungsvorlage LABOE/BV/843/2015 berücksichtigen.

 

4.      Im Hinblick darauf, dass 40 – 60 zusätzliche Parkplätze in Strandnähe ausgewiesen werden könnten, wären Mehreinnahmen aus Parkgebühren in einem Umfang von 25.000,00 EUR denkbar.

 

5.      Angesichts der möglichen Haushaltsverbesserung um saldiert 80.400,00 EUR, die sich – bei entsprechender Beschlussfassung – aus den Ziff. 1 – 4 ergeben würde, ließe sich die Anhebung der Realsteuerhebesätze auf jeweils 20 Prozentpunkte begrenzen (statt der bisher angedachten 40 Prozentpunkte), so dass diese Hebesätze dann 2015 wie folgt festgesetzt würden: Grundsteuer A  370 % , Grundsteuer B  390 % , Gewerbesteuer 370 % (Es handelt sich hierbei im Übrigen auch um die vorgegebenen Mindesthebesätze zur Erlangung einer Fehlbetragszuweisung in einem etwaigen Bedarfsfall). Dadurch ergeben sich Mindereinnahmen gegenüber dem bisherigen Planentwurf wie folgt: 400,00 EUR bei der Grundsteuer A, 40.000,00 EUR bei der Grundsteuer B und 40.000,00 EUR bei der Gewerbesteuer = insgesamt ebenfalls 80.400,00 EUR. Insoweit wäre der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nach wie vor gegeben.

 

Vermögenshaushalt

 

6.      Im Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung, Erweiterung bzw. Ertüchtigung der Regenwasserkanalisation im Steiner Weg, Prof.-Munzer-Ring sowie Wiesenweg mit einem Gesamtausgabebedarf von 1.155.00,00 EUR wird nach gegenwärtigem Sachstand davon ausgegangen, dass sich die Mittelbereitstellung auf die Jahre 2015 bis 2017 verteilen lässt. Die Veranschlagung könnte sich demnach mit 365.000,00 EUR auf das Jahr 2015, mit 500.000,00 EUR auf das Jahr 2016 sowie mit den restlichen 290.000,00 EUR auf das Jahr 2017 erstrecken. Für den Etat des Jahres 2015 bedeutet dies konkret, dass die für die Kanalsanierung zu veranschlagenden Investitionskosten zunächst um 250.000,00 EUR niedriger in Ansatz gebracht werden könnten, so dass sich demzufolge auch der Gesamtbetrag der Kredite im Jahr 2015 um 250.000,00 EUR auf dann 975.900,00 EUR vermindern würde (während gleichzeitig der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um eben diese 250.000,00 EUR auf dann 790.000,00 EUR anzuheben wäre).

 

Nach alledem beliefe sich 2015 das neue Gesamtvolumen des – ausgeglichenen – Verwaltungshaushaltes auf 6.588.600,00 EUR und das des Vermögenshaushaltes auf 2.092.400,00 EUR.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist die Veränderungsliste zum ursprünglichen Haushaltsentwurf und auch der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 entsprechend ergänzt bzw. abgeändert worden. Diejenigen Veränderungen, die sich dabei nach der Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.12.2014 ergeben haben (und die unter Ziff. 1 – 6 dieser Vorlage aufgelistet wurden) sind dabei durch Fettdruck hervorgehoben worden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Veränderungsliste zum Haushaltsentwurf 2015 und aktualisierter Entwurf der Haushaltssatzung 2015


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2015 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß geändertem Entwurf unter Berücksichtigung der vorliegenden Veränderungsliste zu beschließen.