Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Ostseebad Laboe (HundeStSa 2010)
Vorlage
LABOE/BV/843/2015
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Ostseebad Laboe erhebt eine Hundesteuer, wobei die jährliche Steuer z. Zt. 100,00 EUR für den 1. Hund, 150,00 EUR für den 2. Hund und 200,00 EUR für jeden weiteren steuerbaren Hund beträgt. Angesichts der angespannten Haushaltslage wird seitens der Gemeinde in Erwägung gezogen, die vorbezeichneten Steuersätze in der Weise anzuheben, dass die jährliche Steuer künftig 120,00 EUR für den 1. Hund, 170,00 EUR für den 2. Hund und 220,00 EUR für jeden weiteren steuerbaren Hund beträgt. Der Steuersatz von 120,00 EUR für den 1. Hund entspricht im Übrigen auch der aktuellen Vorgabe, die sich – vor dem Hintergrund etwaiger Anträge auf Fehlbetragszuweisungen – aus den Hinweisen des Innenministeriums Schleswig-Holstein zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ergibt.

 

Dieser Verwaltungsvorlage ist nunmehr der Satzungsentwurf für die beabsichtigte Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe beigefügt.

 

Im Hinblick darauf, dass eine rückwirkende Erhöhung der Steuersätze abgabenrechtlich nicht möglich ist und satzungsgemäß zudem die Hundesteuer quartalsweise zu entrichten ist, beinhaltet Artikel 2 des Satzungsentwurfes (zunächst) die Regelung, dass die vorliegende 2. Änderung der Hundesteuersatzung – bei entsprechender Beschlussfassung – mit Beginn des 01.04.2015 in Kraft treten würde.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Ostseebad Laboe (ZwStSa2010)


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Ostseebad Laboe (HundeStSa 2010) gemäß Entwurf zu beschließen.