Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Laboe (ZwStSa 2009)
Vorlage
LABOE/BV/842/2015
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Angesichts der angespannten Haushaltslage hatte die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 10.12.2014 mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, einen Satzungsentwurf zur Änderung des Zweitwohnungssteuertarifs vorzulegen, wonach die Steuer künftig 12 % des Mietwertes beträgt. Dieser Steuersatz von 12 % entspricht im Übrigen auch der aktuellen Vorgabe, die sich – vor dem Hintergrund etwaiger Anträge auf Fehlbetragszuweisungen – aus den Hinweisen des Innenministeriums Schleswig-Holstein zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ergibt.

 

Dieser Verwaltungsvorlage ist nunmehr der Satzungsentwurf für die beabsichtigte Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe beigefügt.

 

Im Hinblick darauf, dass eine rückwirkende Erhöhung des Steuersatzes abgabenrechtlich nicht möglich ist und satzungsgemäß zudem die Zweitwohnungssteuer-Vorauszahlungen quartalsweise zu entrichten sind, beinhaltet Artikel 2 des Satzungsentwurfes (zunächst) die Regelung, dass die vorliegende 2. Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung – bei entsprechender Beschlussfassung – mit Beginn des 01.04.2015 in Kraft treten würde.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Laboe (ZwStSa 2009)


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Laboe (ZwStSa 2009) gemäß Entwurf zu beschließen.