Betreff
Satzung über die Erhebung von Marktbenutzungsgebühren
Vorlage
SCHÖN/BV/616/2014
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/573/2014 ist die Kalkulation für die Marktbenutzungsgebühren für den Zeitraum 2015 – 2017 vorgelegt worden. Daraus ergab sich ein kostendeckender Gebührensatz je in Anspruch genommenem Quadratmeter und Tag

 

a)     bei Wochenmärkten i.H.v.                       0,58 EUR

b)     bei Jahrmärkten unverändert i.H.v.          0,60 EUR.

 

Anlässlich der Beratung dieser Gebührenbedarfsberechnung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.11.2014 wurde der Hinweis gegeben, dass an Wochenmarkttagen ein Reinigungsdurchgang im Bereich der Wochenmarktfläche erforderlich wäre und dementsprechend die Kosten hierfür noch einkalkuliert werden sollten.

 

Die betreffenden Reinigungskosten sind – ausgehend von den z. Zt. in Rechnung gestellten Beträgen für anderweitige Straßenflächen – mit 403,20 EUR in Ansatz zu bringen (360 Kehrmeter x 1,12 EUR/Jahr). Insoweit erhöht sich für den Kostenträger Wochenmarkt der Gebührenbedarf von 11.145,37 EUR (lt. Anlage zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/573/2014) um 403,20 EUR auf dann 11.548,57 EUR. Bei 19240 ansatzfähigen Leistungseinheiten errechnet sich demzufolge bei Wochenmärkten ein kostendeckender Gebührensatz je in Anspruch genommenem Quadratmeter und Tag in Höhe von 0,60 EUR.

 

Dieser Verwaltungsvorlage ist ein I. Nachtrag zur Marktgebührensatzung beigefügt, der eine entsprechende Gebührenanpassung mit Wirkung zum 01.01.2015 vorsieht.

 

Der kostendeckende Gebührensatz bei Jahrmärkten wurde im Übrigen in der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/573/2014 – unverändert – mit 0,60 EUR je Quadratmeter und Tag errechnet, so dass es diesbezüglich keiner Anpassung bedarf.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Schönberg/Holstein vom 12.02.2010 über die Erhebung von Marktbenutzungsgebühren (I. Nachtrag)


Beschlussvorschlag:

 

a)    Die Gemeindevertretung nimmt die ihr vorgelegte Gebührenkalkulation vom 29.07.2014 / 27.11.2014 für die Märkte der Gemeinde Schönberg mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zur Kenntnis.

 

b)    Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Schönberg/Holstein vom 12.02.2010 über die Erhebung von Marktbenutzungsgebühren (I. Nachtrag) gemäß Entwurf.