Sachverhalt:
Beigefügt wird der Haushaltsentwurf der
Gemeinde Barsbek für das Haushaltsjahr 2015 zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der
Haushaltsentwurf 2015 der Gemeinde Barsbek schließt im Verwaltungshaushalt mit
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 581.600 € und im Vermögenshaushalt in Höhe
von 129.300 €.
Ein Haushaltsausgleich
nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung konnte somit herbeigeführt werden.
Der Haushaltsplan
2015 wurde auf Basis des Haushaltserlasses des Innenministeriums vom 05.
September 2014, des aktuellen Standes der Ausgaben und Einnahmen sowie der aktuellen
Beschlusslage der politischen Selbstverwaltung aufgestellt.
Zum Zeitpunkt der
Entwurfsfassung lagen noch nicht alle Berechnungsgrundlagen für die Berechnung
der Einkommensteueranteile, der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage vor.
Insofern können sich in diesen Bereichen durchaus noch Veränderungen ergeben.
Die laufenden
Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen aus um die laufenden Ausgaben zu
decken. Darüber hinaus kann ein freier Finanzspielraum in Höhe von 45.700 €
ausgewiesen werden.
Im
Vermögenshaushalt wird die im Haushaltsjahr 2013 veranschlagte
Verpflichtungsermächtigung für die Umstellung auf Digitalfunktechnik wirksam.
Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von 16.000 € bereitgestellt, wobei ein
Kreiszuschuss von 6.500 € erwartet wird.
Für den Ersatz der
Kellertür im DGH sind 1.300 € etatisiert.
Die Gemeinde Barsbek
beabsichtigt zusammen mit den Gemeinden Krokau und Wisch auf dem Grundstück der
„Alten Schule“ in Krokau ein neues gemeinsames Feuerwehrgerätehaus zu bauen.
Planungskosten für das neue Feuerwehrgerätehaus sind in Höhe von 12.000 €
eingeplant.
Im Rahmen der SüVO
wurden im Bereich der Regenwasserbeseitigung schadhafte Leitungen festgestellt.
Diese Schäden sollen in mehreren Bauabschnitten beseitigt werden. Für den
ersten Bauabschnitt sind Haushaltsmittel von 100.000 € bereitgestellt.
Mit dem
beigefügten Haushaltsentwurf ist geplant der allgemeinen Rücklage einen Betrag
von 77.100 € zu entnehmen.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses werden
die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das
Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung beschlossen.