Sachverhalt: In Anbetracht des Ausganges des Bürgerentscheides
„Sind Sie für den Weiterbetrieb „unserer“ Meerwasserschwimmhalle?“, der mit
einem mehrheitlichen Ja der Bürgerinnen und Bürger endete, ist festzustellen,
dass die Gemeinde Laboe gehalten ist, die Meerwasserschwimmhalle für 2 Jahre,
dies ist die Bindungsfrist eines Bürgerentscheides, weiter zu betreiben.
Wenig Sinn dürfte es zur Zeit machen, ohne eine
Perspektive für die nächsten 20 – 30 Jahre Gespräche mit den Umlandgemeinden
über eine mögliche finanzielle Beteiligung zu führen, genauso wenig hilfreich
dürfte es sein, Sanierungskonzepte ohne Beteiligung der Gemeinden zu
entwickeln.
In Anbetracht des Alters und des Zustandes der
Meerwasserschwimmhalle, dem Konkurrenzkampf unter Berücksichtigung neuerer oder
geplanter Schwimmbäder, dem finanziellen Druck, der auf der Gemeinde
Laboe lastet, sollte die Gemeinde die 2 Jahre zu nutzen, um in einem
öffentlichen Verfahren Szenarien über die längerfristige (20-30 Jahre) Zukunft
einer Schwimmhalle in der Region entwickeln zu lassen.
In einem solchen Verfahren sollte untersucht
werden, mit welchem finanziellen Aufwand die vorhandene Schwimmhalle fit und
attraktiv für die nächsten 20 - 30 Jahre gemacht werden kann und wie sich dann
die Wirtschaftlichkeit einer solchen sanierten und verbesserten Halle
darstellt.
Als Alternative sollte der Neubau einer
bedarfsgerechten Schwimmhalle in der Region und für die Region (ein solcher
Standort kann auch Laboe sein) untersucht, die möglichen Kosten ermittelt und
die Wirtschaftlichkeit einer solchen neugebauten Halle berechnet werden.
Dazu sollte ein Planungsbüro, das Erfahrung auf dem
Gebiet der Sanierung/des Baus von Schwimmhallen hat, beauftragt werden, die
Modelle Neubau/Sanierung zu berechnen und zu bewerten.
Als drittes sollten mögliche Betreibermodelle
untersucht werden und eine Empfehlung für den Weiterbetrieb/Betrieb der
jeweiligen Alternative gegeben werden. Diese Untersuchung sollte offen für alle
möglichen Formen der Beteiligung (Firmen, Privatpersonen, Vereine, Kommunen, u.
ä.) sein.
Dieser Punkt sollte durch einen externen Moderator,
der Kenntnisse in den in Frage kommenden Betreibermodellen hat, begleitet
werden, damit sowohl innerhalb Laboes, aber auch im Verhältnis zu den
Umlandgemeinden eine größtmögliche Neutralität gewährleistet ist.
Die Ergebnisse sollten dann durch den Moderator und
dem Planungsbüro in allen Gemeinden der Region vorgestellt und diskutiert
werden. Gerade im Vorfeld des Bürgerentscheides wurde von den Gemeinden im
Umland die Bedeutung einer Schwimmhalle in der Region herausgestellt und eine finanzielle
Beteiligung in Aussicht gestellt. Deshalb ist es erforderlich, diese Gemeinden
in eine solche Diskussion mit einzubeziehen, um die Identifikation mit einer
bevorstehenden Entscheidung zu erhöhen und den Gemeinden und ihren Bürgern auch
die Bedeutung und die Konsequenzen einer Entscheidung nahe zu bringen.
Am Ende eines solchen Prozesses sollten dann die
Gemeinden der Region eine Entscheidung treffen, ob sie sich, nach Kenntnis der
Fakten, an dem Betrieb der favorisierten Lösung (Sanierung/Neubau) beteiligen
möchten.
Denkbar wäre
es, für eine solche Untersuchung Zuschüsse zu erhalten, hier wären Mittel aus
dem Bereich Aktiv-Region oder dem Tourismusministerium denkbar. Träger einer
solchen Untersuchung sollte die Gemeinde Ostseebad Laboe sein, damit der
Prozess möglichst schnell angestoßen werden kann.
Der
Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung dem in der WEA Sitzung vom
08.10.2014 geänderten Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Ostseebad Laboe beabsichtigt einen
Prozess „Konzeption einer Schwimmhallenversorgung für die Gemeinden des Amtes
Schrevenborn und für die Gemeinden des Amtes Probstei für die Jahre 2016 –
2040“ auf den Weg zu bringen. Dazu soll ein Planungsbüro, das Erfahrungen auf
dem Gebiet der Sanierung / des Neubaus von Schwimmhallen hat, beauftragt
werden, Kosten und Umfang einer Sanierung der Laboer Schwimmhalle, aber auch
die Kosten und den Umfang eines bedarfsgerechten Neubaus einer Schwimmhalle in
der Region zu ermitteln und zu bewerten. Ein unabhängiger Moderator, der
Kenntnisse auf dem Gebiet von Betreibermodellen für Schwimmhallen hat, soll
beauftragt werden, die Ergebnisse des Planungsbüros und die möglichen
Betreibermodelle der Öffentlichkeit und den Gemeinden der Region vorzustellen. Der
Werkleiter wird beauftragt, kurzfristig die Bürgermeister sowie die
Amtsdirektoren des Amtes Probstei und des Amtes Schrevenborn und einen
Vertreter des Bürgerbegehrens zu Gesprächen an einen runden Tisch einzuladen,
um diese frühzeitig zu beteiligen. Er wird gebeten, den gemeindlichen Gremien
zeitnah über die Gespräche zu berichten. Er wird beauftragt, 3 Angebote von
Planungsbüros einzuholen und für die Untersuchung und für den
Moderationsprozess bei der Aktivregion und beim Land Zuschüsse zu beantragen.
(vorstehender Beschlussvorschlag als Vorabzug aus dem Protokoll der WEA-Sitzung vom
08.10.2014)