Sachverhalt: In Anbetracht des Ausganges des Bürgerentscheides „Sind Sie für den
Weiterbetrieb „unserer“ Meerwasserschwimmhalle?“, der mit einem mehrheitlichen
Ja der Bürgerinnen und Bürger endete, ist festzustellen, dass die Gemeinde
Laboe gehalten ist, die Meerwasserschwimmhalle für 2 Jahre, dies ist die
Bindungsfrist eines Bürgerentscheides, weiter zu betreiben.
Wenig Sinn dürfte es zur Zeit machen, ohne eine Perspektive für die
nächsten 20 – 30 Jahre Gespräche mit den Umlandgemeinden über eine mögliche
finanzielle Beteiligung zu führen, genauso wenig hilfreich dürfte es sein,
Sanierungskonzepte ohne Beteiligung der Gemeinden zu entwickeln.
In Anbetracht des Alters und des Zustandes der Meerwasserschwimmhalle,
dem Konkurrenzkampf unter Berücksichtigung neuerer oder geplanter Schwimmbäder,
dem finanziellen Druck, der auf der Gemeinde Laboe lastet, sollte die
Gemeinde die 2 Jahre zu nutzen, um in einem öffentlichen Verfahren
Szenarien über die längerfristige (20-30 Jahre) Zukunft einer Schwimmhalle in
der Region entwickeln zu lassen.
In einem solchen Verfahren sollte untersucht werden, mit welchem
finanziellen Aufwand die vorhandene Schwimmhalle fit und attraktiv für die
nächsten 20 - 30 Jahre gemacht werden kann und wie sich dann die
Wirtschaftlichkeit einer solchen sanierten und verbesserten Halle darstellt.
Als Alternative sollte der Neubau einer bedarfsgerechten Schwimmhalle in
der Region und für die Region (ein solcher Standort kann auch Laboe sein)
untersucht, die möglichen Kosten ermittelt und die Wirtschaftlichkeit einer
solchen neugebauten Halle berechnet werden.
Dazu sollte ein Planungsbüro, das Erfahrung auf dem Gebiet der
Sanierung/des Baus von Schwimmhallen hat, beauftragt werden, die Modelle
Neubau/Sanierung zu berechnen und zu bewerten.
Als drittes sollten mögliche Betreibermodelle untersucht werden und eine
Empfehlung für den Weiterbetrieb/Betrieb der jeweiligen Alternative gegeben
werden. Diese Untersuchung sollte offen für alle möglichen Formen der
Beteiligung (Firmen, Privatpersonen, Vereine, Kommunen, u. ä.) sein.
Dieser Punkt sollte durch einen externen Moderator, der Kenntnisse in
den in Frage kommenden Betreibermodellen hat, begleitet werden, damit sowohl
innerhalb Laboes, aber auch im Verhältnis zu den Umlandgemeinden eine
größtmögliche Neutralität gewährleistet ist.
Die Ergebnisse sollten dann durch den Moderator und dem Planungsbüro in
allen Gemeinden der Region vorgestellt und diskutiert werden. Gerade im Vorfeld
des Bürgerentscheides wurde von den Gemeinden im Umland die Bedeutung einer
Schwimmhalle in der Region herausgestellt und eine finanzielle Beteiligung in
Aussicht gestellt. Deshalb ist es erforderlich, diese Gemeinden in eine solche
Diskussion mit einzubeziehen, um die Identifikation mit einer bevorstehenden
Entscheidung zu erhöhen und den Gemeinden und ihren Bürgern auch die Bedeutung
und die Konsequenzen einer Entscheidung nahe zu bringen.
Am Ende eines solchen Prozesses sollten dann die Gemeinden der Region
eine Entscheidung treffen, ob sie sich, nach Kenntnis der Fakten, an dem
Betrieb der favorisierten Lösung (Sanierung/Neubau) beteiligen möchten.
Denkbar wäre es, für eine solche Untersuchung Zuschüsse zu erhalten,
hier wären Mittel aus dem Bereich Aktiv-Region oder dem Tourismusministerium
denkbar. Träger einer solchen Untersuchung sollte die Gemeinde Ostseebad
Laboe sein, damit der Prozess möglichst schnell angestoßen werden kann. Der
Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Ostseebad Laboe beabsichtigt einen Prozess „Konzeption
einer Schwimmhallenversorgung für die Gemeinden des Amtes Schrevenborn und den
Gemeinden des Amtes Probstei für die Jahre 2016 – 2040“ auf den Weg zu bringen.
Dazu soll ein Planungsbüro, das Erfahrungen auf dem Gebiet der Sanierung / des
Neubaus von Schwimmhallen hat, beauftragt werden, Kosten und Umfang einer
Sanierung der Laboer Schwimmhalle, aber auch die Kosten und den Umfang eines
bedarfsgerechten Neubaus einer Schwimmhalle in der Region zu ermitteln und zu
bewerten. Ein unabhängiger Moderator, der Kenntnisse auf dem Gebiet von
Betreibermodellen für Schwimmhallen hat, soll beauftragt werden, die Ergebnisse
des Planungsbüros und die möglichen Betreibermodelle der Öffentlichkeit und den
Gemeinden der Region vorzustellen.
Der Werkleiter wird beauftragt, ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren durch zu führen bzw. entsprechende Angebote einzuholen und Zuschussanträge für einen solchen Prozess zu stellen sowie die genannten Gemeinden über diesen Beschluss zu informieren, um einen frühzeitigen Informationsfluss sicher zu stellen.