Sachverhalt:
Die
Gemeindeabstimmungsleitung erstattet unter Hinweis auf § 63 Abs. 2 Satz 1 GKWO
wie folgt Bericht:
Der
Gemeindeabstimmungsausschuss hat nach § 10 Abs. 3 GKAVO in Verbindung mit § 63
Abs. 2 GKWO die Aufgabe, das endgültige Abstimmungsergebnis festzustellen.
Er ist berechtigt,
rechnerische Feststellungen des Abstimmungsvorstands und fehlerhafte
Zuordnungen gültig abgegebener Stimmen zu berichtigen sowie über die Gültigkeit
abgegebener Stimmen abweichend zu beschließen.
Die Mitglieder des
Gemeindeabstimmungsausschusses wurden ordnungsgemäß geladen (vgl. Einladung vom
03.09.2014). Ort, Zeit und Gegenstand der Sitzung sind ordnungsgemäß im
Probsteier Herold vom 09.09.2014 bekannt gemacht worden. Es wurde in der
Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass die Sitzung öffentlich ist und nach § 2
Abs. 2 Satz 2 GKWO jede Person Zutritt zu der Sitzung hat.
Die durch Bürgerentscheid
in der Gemeinde Ostseebad Laboe zur Abstimmung gestellte Frage lautete:
„Stimmen Sie für den Weiterbetrieb „unserer“ Meerwasserschwimmhalle?“
Diese Frage konnte nur mit
„JA“ oder „NEIN“ beantwortet werden.
Bei einem Bürgerentscheid
ist die gestellte Frage nach § 16 g Abs. 7 Satz 1 GO in dem Sinne entschieden,
wenn sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde,
sofern diese Mehrheit in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
mindestens 20 % der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die
Frage nach § 16 g Abs. 7 Satz 2 GO Frage als mit Nein beantwortet.
Die nach § 63 Abs. 1 GKWO
vorgenommene Prüfung der Abstimmungsniederschriften durch den stellvertretenden
Gemeindeabstimmungsleiter hat keinen Zweifel an der Ordnungsgemäßheit und
Vollständigkeit ergeben.
Abstimmungsbeteiligung
Von den Abstimmungsvorständen ermittelte Abstimmungsergebnisse (§ 16 g
Abs. 7 GO)
Das erforderliche Quorum
nach § 16 g Abs. 7 Satz 1 GO von 20% der Abstimmungsberechtigten (861
JA/NEIN-Stimmen) wurde damit erreicht.
Die zur Abstimmung
gestellte Frage wurde daher wie folgt beantwortet:
„Stimmen Sie für den Weiterbetrieb „unserer“ Meerwasserschwimmhalle?“
Ja |
|
Nein |
Dem Gemeindeabstimmungsausschuss werden die Abstimmungsniederschriften im Rahmen seiner Sitzung am 24.09.2014 zur Einsichtnahme vorgelegt.
Anlagenverzeichnis:
¾ Zusammenstellung des endgültigen Ergebnisses des Bürgerentscheids vom 21.09.2014
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindeabstimmungsausschuss stellt das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 21.09.2014 gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage LABOE/BV/809/2014 fest.