Betreff
Feststellung des endgültigen Ergebnisses des Bürgerentscheids vom 21.09.2014
Vorlage
LABOE/BV/809/2014
Aktenzeichen
III/BE Laboe
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindeabstimmungsleitung erstattet unter Hinweis auf § 63 Abs. 2 Satz 1 GKWO wie folgt Bericht:

 

Der Gemeindeabstimmungsausschuss hat nach § 10 Abs. 3 GKAVO in Verbindung mit § 63 Abs. 2 GKWO die Aufgabe, das endgültige Abstimmungsergebnis festzustellen.

 

Er ist berechtigt, rechnerische Feststellungen des Abstimmungsvorstands und fehlerhafte Zuordnungen gültig abgegebener Stimmen zu berichtigen sowie über die Gültigkeit abgegebener Stimmen abweichend zu beschließen.

 

Die Mitglieder des Gemeindeabstimmungsausschusses wurden ordnungsgemäß geladen (vgl. Einladung vom 03.09.2014). Ort, Zeit und Gegenstand der Sitzung sind ordnungsgemäß im Probsteier Herold vom 09.09.2014 bekannt gemacht worden. Es wurde in der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass die Sitzung öffentlich ist und nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GKWO jede Person Zutritt zu der Sitzung hat.

 

Die durch Bürgerentscheid in der Gemeinde Ostseebad Laboe zur Abstimmung gestellte Frage lautete:

 

„Stimmen Sie für den Weiterbetrieb „unserer“ Meerwasserschwimmhalle?“

 

Diese Frage konnte nur mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet werden.

 

Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage nach § 16 g Abs. 7 Satz 1 GO in dem Sinne entschieden, wenn sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mindestens 20 % der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage nach § 16 g Abs. 7 Satz 2 GO Frage als mit Nein beantwortet.

 

Die nach § 63 Abs. 1 GKWO vorgenommene Prüfung der Abstimmungsniederschriften durch den stellvertretenden Gemeindeabstimmungsleiter hat keinen Zweifel an der Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit ergeben.

 

Abstimmungsbeteiligung

 

 

Von den Abstimmungsvorständen ermittelte Abstimmungsergebnisse (§ 16 g Abs. 7 GO)

 

 

Das erforderliche Quorum nach § 16 g Abs. 7 Satz 1 GO von 20% der Abstimmungsberechtigten (861 JA/NEIN-Stimmen) wurde damit erreicht.

 

Die zur Abstimmung gestellte Frage wurde daher wie folgt beantwortet:

 

„Stimmen Sie für den Weiterbetrieb „unserer“ Meerwasserschwimmhalle?“

 

Ja

 

Nein

 

Dem Gemeindeabstimmungsausschuss werden die Abstimmungsniederschriften im Rahmen seiner Sitzung am 24.09.2014 zur Einsichtnahme vorgelegt.


Anlagenverzeichnis:

 

¾     Zusammenstellung des endgültigen Ergebnisses des Bürgerentscheids vom 21.09.2014


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindeabstimmungsausschuss stellt das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 21.09.2014 gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage LABOE/BV/809/2014 fest.