Betreff
Zentrales Anmeldeverfahren für Laboer Kindertagesstätten und Informationsbroschüre
Vorlage
LABOE/BV/805/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Planung und Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen bestimmt § 6 des Kindertagesstättengesetzes für Schleswig-Holstein folgendes:

 

„Die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe planen und gewährleisten ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen nach §§ 24 und 24a SGB VIII. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben werden die Kreise von den kreisangehörigen Gemeinden unterstützt. Die Gemeinden und die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind frühzeitig und umfassend in allen Phasen der Planung zu beteiligen.“

 

Vor diesem rechtlichen Hintergrund empfiehlt der Kreis Plön insbesondere den größeren kreisangehörigen Kommunen, für die örtlichen Kindertagesstätten ein gegebenenfalls mit den freien Trägern der Jugendhilfe abgestimmtes zentrales Anmeldeverfahren durchzuführen. Nur so ist es möglich, eine genaue und aktuelle Übersicht über die jeweilige Nachfrage nach Betreuungsplätzen als wichtigste Grundlage für die örtliche, die regionale und die kreisweite Kindertagesstättenbedarfsplanung zu ermitteln und hieraus eine bedarfsgerechte Entwicklungsplanung abzuleiten.

 

Solche Verfahren sind z.B. seit vielen Jahren in der Gemeinde Schönberg und bei der Stadt Preetz erfolgreich implementiert.

 

Eine solche Lösung bietet sich auch für die Gemeinde Laboe an. Danach wäre künftig die Anmeldung für Laboer Kindertagesstätten nur noch schriftlich mittels eines einheitlichen Anmeldeformulars für alle Einrichtungen möglich, d.h. für jedes Kind muss von den Eltern nur ein Formular ausgefüllt werden, das dann für alle gewünschten Einrichtungen entsprechend der gesetzten Rangfolge gilt. Dieses Anmeldeformular wäre in den Einrichtungen selbst und bei den Dienststellen des Amtes Probstei erhältlich und könnte auch dort wieder abgegeben werden. Die eingehenden Anmeldungen würden zentral durch die entsprechende Fachabteilung des Amtes Probstei erfasst und die Einrichtungen monatlich über aktualisierte Anmeldelisten für Ihre Kindertagesstätten über den jeweiligen Stand informiert.

 

Die Platzvergabe zum Beginn eines jeden neuen Kindertagesstättenjahres würde in einer Kindertagesstättenkonferenz unter Beteiligung der Einrichtungen und der Fachabteilung des Amtes jeweils im Februar eines Jahres erfolgen. Die Vergabe der während des laufenden Kindertagesstättenjahres zu besetzenden Plätze würde im direkten Zusammenwirken des Amtes Probstei und der Einrichtungen, die einen Platz zu besetzen haben, anhand der vorliegenden Anmeldungen und den Platzvergabekriterien durchgeführt werden. Dazu wäre es erforderlich, dass die Einrichtungen die bei Ihnen eingehenden Anmeldungen schnellsten an das Amt Probstei weiterleiten und bis zum 15. Februar eines Jahres melden, wie viel Kindertagesstättenplätze zum neun Kindertagesstättenjahr in der Einrichtung besetzt werden können und dass im laufenden Betrieb die Amtsverwaltung sofort nach Bekanntwerden über frei werdende Plätze informiert wird.

 

Bei der Platzvergabe sollen das Alter des Kindes mit erster Priorität und die Unterbringungsrangfolge der Eltern mit zweiter Priorität berücksichtigt werden. Nachgewiesene besondere Bedarfsfälle gehen über diese Prioritäten. Dabei und bei der Entscheidung, ob ein Ganztags- oder Vormittagsplatz zur Verfügung gestellt werden kann, ist zu berücksichtigen, ob beide Elternteile vormittags bzw. ganztags berufstätig sind bzw. bei Alleinerziehenden, ob eine Berufstätigkeit dieses Elternteils vormittags oder ganztags vorliegt. Der Begriff „Berufstätigkeit“ schließt Ausbildung, Studium und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen ein. Personen im Erziehungsurlaub und Arbeitslose, deren Wiederaufnahme eines konkreten Arbeitsverhältnisses in absehbarer Zeit als nachweisbar sicher gilt, sind Berufstätigen gleichgestellt. Außerdem können hier schwerwiegende familiäre Notlagen, wie zum Beispiel die häusliche Pflege eines Familienangehörigen und/oder die festgestellte notwendige pädagogische Förderung des Kindes in einer Kindertagesstätte, Berücksichtigung finden. Diese Angaben sind durch die Eltern in geeigneter Weise nachzuweisen. Auf Wunsch der Eltern soll nach Möglichkeit auch berücksichtigt werden, dass Geschwisterkinder gemeinsam in einer Einrichtung betreut werden. Diese Kriterien sollen für alle Einrichtungen verbindlich sein, die letzte Entscheidung über eine Platzvergabe hat jedoch die Einrichtung selbst.

 

Zur Erstinformation der Eltern bietet es sich an, eine Informationsbroschüre mit grundsätzlichen Informationen über das Anmelde- und Platzvergabeverfahren, die Sozialstaffelregelungen und die Rechtsansprüche sowie über das Kindertagesstättenangebot der einzelnen Einrichtungen herauszugeben. Eine solche Broschüre wurde bereits von der Fachabteilung des Amtes Probstei analog der bereits in der Gemeinde Schönberg existierenden entworfen und wird als Anlage zur Vorlage übersandt.

 

Die Beiräte der beiden Laboer Kindertagesstätten haben sich in vorangegangenen Sitzungen bereits für eine Beteiligung an diesem zentralen Anmeldeverfahren ausgesprochen.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf Informationsbroschüre „Laboer Kinderbetreuungseinrichtungen“


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt die Durchführung eines zentralen Anmelde- und Platzvergabeverfahrens für Laboer Kindertagesstätten entsprechend der Vorlage der Verwaltung.

 

Außerdem wird die Herausgabe der Informationsbroschüre beschlossen.