Sachverhalt:
Aufgrund eines Urteils des
Landesverfassungsgerichtes wurde im Jahr 2012 die Amtsordnung dahingehend
geändert, dass gemeindliche Aufgaben nur noch für bestimmte definierte Aufgaben
und auch nur in einer bestimmten Anzahl auf das Amt übertragen werden dürfen.
Aufgabenübertragungen nach altem davor geltendem Recht
sind im Rahmen einer Übergangsfrist, die am 31.12.2014 endet, zu überprüfen und
Beschlüsse der Gemeinden sind ggfs. zu erneuern. Andernfalls fallen die
Aufgaben auf die einzelne Gemeinde zurück. Im Amtsausschuss und im
Hauptausschuss des Amtes ist bereits eingehend über die Rechtslage informiert
worden. Auf die Vorlage AMTPR/BV/082/2014, die der Anlage zur Information
beigefügt ist, wird verwiesen.
Anders als in anderen Ämtern im Lande
Schleswig-Holstein waren die Gemeinden des Amtes Probstei hinsichtlich der
Übertragung von Aufgaben sehr zurückhaltend. Die Übertragung der Aufgabe
Breitband ist bereits nach neuem Recht erfolgt. Neben der Aufgabe „Beteiligung
an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“
wurde lediglich die Aufgabe „Abwasserbeseitigung aus
Hauskläranlagen/Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben als dezentrale
öffentliche Einrichtung“ auf das Amt übertragen (alle Gemeinden außer Schönberg
und die AZV-Gemeinden).
Der Kommunalaufsicht wurde aufgrund der rechtlichen
Vorschriften ein Zwischenbericht abgegeben. Diese stellte jedoch nunmehr fest,
dass die Aufgabe „Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen
Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“ nicht dem Katalog des § 5 Amtsordnung
entspricht. Hierzu wird ebenfalls auf die o.a. Vorlage verwiesen.
Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der VKP,
der gesellschaftsvertraglichen Hintergründe, der Aufgabenstellung der
Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrates der VKP erscheint es wenig
sinnvoll, den ohnehin sehr kleinen Gesellschaftsanteil des Amtes Probstei
weiter zu verringern. Der Gesellschaftsanteil des Amtes an der VKP beträgt für
die Gemeinden (außer Schönberg, Laboe und Stoltenberg) 2,1% bzw. 63.000,-- €.
Der Mindestanteil, um aus der Gesellschafterversammlung im Aufsichtsrat
vertreten zu sein, beträgt 54.000,-- €.
Da die alten aus den Anfang der 70iger Jahre
stammenden Beschlüsse zur Übertragung der „Aufgabe Beteiligung an dem
Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“
naturgemäß nicht den heutigen rechtlichen Anforderungen genügen, wäre daher
eine den heutigen rechtlichen Anforderungen genügende Fassung eines
Aufgabenübertragungsbeschlusses zwingend notwendig. Andernfalls fiele diese
Aufgabe mit Wirkung zum 01.01.2015 auf die Gemeinde zurück. Die Beschlüsse der
Gemeinden aus den 70iger Jahren wurden diesbezüglich in den Archivakten
kontrolliert.
Bezogen auf die Finanzkraft des Jahres 2014
bedeutete dies für die Gemeinde Höhndorf einen Gesellschaftsanteil von 3,82%
des Gesellschaftsanteils des Amtes (2,1% bzw. 63.000,-- €) mithin also 0,08 %
bzw. 2.406,12 €. Angesichts der Regelungen des Gesellschaftsvertrages wäre eine
Vertretung im Aufsichtsrat daher nicht möglich. Die Anteile sind nicht frei
handelbar und der Kreis Plön hätte ohnehin ein Vorkaufsrecht.
Eine Übertragung der Aufgabe „Beteiligung an dem
Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“
erscheint daher auch aus diesem Grund sinnvoll
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird auch
empfohlen, die in der Vergangenheit gefassten Übertragungsbeschlüsse zu den
o.a. übrigen Aufgaben neu zu fassen, da bei nicht korrekter Aufgabenübertragung
einzelner Aufgaben alle bisher übertragenen Aufgaben auf die Gemeinde
zurückfallen würden.
Der Hauptausschuss des Amtes hat in seiner Sitzung
am 27.08.2014 den Gemeinden empfohlen den nachfolgenden Beschluss zu fassen.
Abschließend wird
darauf hingewiesen, dass durch den nachfolgenden Beschluss zusätzliche Kosten
nicht entstehen. Im Kern handelt es sich um formaljuristische Konsequenzen bzw.
um eine Anpassung bestehender (alter) Beschlüsse an die neue Rechtslage der
Amtsordnung.
Anlagenverzeichnis:
- Vorlage Hauptausschuss Amt Probstei vom 27.08.2014 (AMTPR/BV/082/2014)
- Liste Gesellschaftsanteile VKP
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Höhndorf überträgt
1. die Aufgabe „Breitbandversorgung bis zum
Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 15 AO;
2. die Aufgabe „Abwasserbeseitigung aus
Hauskläranlagen/Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben als dezentrale
öffentliche Einrichtung“ gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1 AO
3. die Aufgabe „Beteiligung an dem
Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“ gem. §
5 Abs. 1 Ziff. 14 AO als Teilaufgabe der Integrierten ländlichen Entwicklung
auf das Amt Probstei.